06.09.2024
Die Verpflichtung zur Sichtprüfung Vor der Benutzung eines Arbeitsmittels sind wir verpflichtet dieses, nach unseren Möglichkeiten, einer Sichtprüfung zu unterziehen. Hier ist das Augenmerk auf optische und offensichtliche Beschädigungen zu legen von denen eine Gefahr für Anwender oder andere ausgeht. Wird eine Gefahr erkannt, so muss dies umgehend dem Unternehmer gemeldet werden, welcher das Arbeitsmittel der weiteren Verwendung entzieht oder stilllegt, bis der Mangel behoben ist. 01 | Die Verpflichtung Die Verpflichtung zur Sichtprüfung lässt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der DGUV Vorschrift 1 ableiten. Im ArbSchG §15 heißt es, die Beschäftigten sind verpflichtet gemäß Ihren...
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Die Elektrifizierung in Deutschland Für uns heute normal und nur schwer wegzudenken, Strom kommt aus der Steckdose. Aber wie kommt dieser dahin, woher...
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Erdungsanlagen Erdungsanlagen sind ein wichtiger Bestandteil elektrischer Anlagen. Für einen sicheren Betrieb und für den Funktionserhalt elektrischer...
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Unsere Normfrequenz von 50 Hertz Heute für uns üblich, die Frequenz, auch Periodenzahl genannt, von 50 Hertz (Hz) in unserem Wechselspannungsnetz. Aber warum sind es genau 50 Hz? Wie kam diese Frequenz zustande? Gab es noch andere Frequenzen? Diese ...
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