26.05.2023
Die Manipulation von Schutzeinrichtungen „Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass vorhandene Schutzeinrichtungen nicht auf einfache Weise manipuliert oder umgangen werden.“ Dies wird in § 6 Abs. 2 Betriebssicherheitsverordnung gefordert. Leider ist es alles andere als einfach diese Forderung ständig zu erfüllen. Ob es der Schleifschutz, die Lichtschranke oder ein Schutztürschalter ist. Man kann sagen, dass alle Maschinen und Anlagen über diverse Schutzeinrichtungen verfügen, um die arbeitenden Personen vor den Gefährdungen der Maschinen zu schützen. Leider ist die Manipulation dieser Schutzeinrichtungen kein exotisches, sondern tagtägliches Problem im heutigen Arbeitsleben. 01 | Zahlen und Fakten Jedes Jahr gehen geschätzte 10.000 Unfäll...
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Stromunfälle und deren Ursachen Die Zahl der Stromunfälle ist in den letzten Jahren beträchtlich gesunken. Waren im Jahr 1970 in Deutschland noch 256 Stromunfalltote zu beklagen, so waren es im Jahr 2019 „nur“ noch 33. Das sagt eine Studie der Beruf...
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