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Prüfung von Leitern, Tritten und Kleingerüsten
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Dienstleistungen

Prüfung von Leitern, Tritten und Kleingerüsten

Leitern, Tritte und Kleingerüste werden täglich eingesetzt und gehören zu den häufigsten Ursachen für Arbeitsunfälle.

Verschleiß, Beschädigungen oder unsachgemäße Nutzung können schnell zu gefährlichen Situationen führen. Regelmäßige Prüfungen sorgen für Sicherheit und gewährleisten die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.

Prüfung von Leitern, Tritten und Kleingerüsten

Leitern und Tritte sowie Kleingerüste sind je nach Einsatzzweck durchaus geeignete Aufstiegshilfen. Dennoch kommt es in Unternehmen immer wieder zu Unfällen durch Leiterstürze oder umfallende Gerüste. Damit Beschädigungen rechtzeitig erkannt werden, sollten die Aufstiegshilfen regelmäßig durch eine befähigte Person geprüft werden.

Rechtliche Grundlage

Die Prüfung von Leitern, Tritten und Kleingerüsten ist klar geregelt:

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – sichere Verwendung von Arbeitsmitteln
  • DGUV Information 208-016 – Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten
  • DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention
  • TRBS 1201 – Prüfung von Arbeitsmitteln

Arbeitsmittel müssen regelmäßig geprüft werden, mindestens jedoch in festgelegten Intervallen durch eine befähigte Person.

Ihre Herausforderung

  • Hohe Beanspruchung im Arbeitsalltag
    Leitern und Tritte werden häufig transportiert, belastet und falsch genutzt.
  • Schäden bleiben oft unbemerkt
    Defekte Sprossen, lose Verbindungen oder Risse sind nicht immer sofort sichtbar.
  • Hohe Unfallgefahr
    Stürze von Leitern gehören zu den häufigsten Arbeitsunfällen.
  • Unklare Organisation der Prüfungen
    Prüfintervalle und Zuständigkeiten sind oft nicht klar geregelt.

Unsere Leistungen

  • Prüfung von Leitern, Tritten und Kleingerüsten nach DGUV
    Fachgerechte Kontrolle durch befähigte Personen.
  • Sicht- und Funktionsprüfung
    Überprüfung von Sprossen, Holmen, Verbindungen und Standfestigkeit.
  • Bewertung von Schäden und Verschleiß
    Identifikation von Rissen, Verformungen und Materialermüdung.
  • Kennzeichnung geprüfter Arbeitsmittel
    Klare Zuordnung des Prüfstatus.
  • Dokumentation und Prüfprotokolle
    Rechtssichere und nachvollziehbare Dokumentation.

Ihre Vorteile

Erhöhte Sicherheit für Mitarbeitende
Gefährliche Defekte werden frühzeitig erkannt.

Erfüllung gesetzlicher Anforderungen
Sie erfüllen die Vorgaben der BetrSichV und DGUV.

Reduzierung von Unfall- und Haftungsrisiken
Prüfungen sind dokumentiert und nachvollziehbar.

Klare Übersicht über alle Arbeitsmittel
Strukturierte Organisation Ihrer Leitern und Tritte.

Planbare Instandhaltung und Austausch
Maßnahmen können gezielt umgesetzt werden.

Häufige Fragen

Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber bzw. Betreiber. Er muss sicherstellen, dass Leitern und Tritte regelmäßig geprüft werden und sich in einem sicheren Zustand befinden. Die Durchführung kann intern oder durch externe befähigte Personen erfolgen.
Regelmäßige Sichtkontrollen durch Mitarbeitende sind sinnvoll und notwendig, ersetzen jedoch nicht die Prüfung durch eine befähigte Person. Diese muss die Leitern systematisch bewerten und dokumentieren.
Kritisch sind z. B. Risse in Holmen, verbogene Sprossen, lockere Verbindungen oder beschädigte Standfüße. Solche Mängel können die Stabilität beeinträchtigen und erfordern in der Regel eine sofortige Außerbetriebnahme.
Die Leitern und Tritte werden vor Ort systematisch erfasst und geprüft. Dabei werden alle sicherheitsrelevanten Bauteile bewertet. Sie erhalten eine klare Dokumentation sowie eine Einschätzung, welche Leitern weiter genutzt werden können und wo Handlungsbedarf besteht.
Wichtig ist eine klare Kennzeichnung geprüfter Leitern sowie eine strukturierte Organisation der Prüfintervalle. Defekte Leitern sollten eindeutig gekennzeichnet und sofort aus dem Betrieb entfernt werden.
Wie oft müssen Leitern und Tritte wirklich geprüft werden?
Neben erhöhtem Unfallrisiko drohen im Schadensfall Haftungsprobleme, insbesondere wenn keine Dokumentation vorliegt. Auch Versicherungen können Leistungen einschränken.

Beratung anfragen

Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich zu Prüfung von Leitern, Tritten und Kleingerüsten.

Auf einen Blick

Bei regelmäßigen Prüfungen nach DGUV Information 208- 016 durch eine befähigte Person nach TBRS 1203 wird gewährleistet, dass Leitern und Tritte den arbeitsschutzrechtlichen Regelungen wie dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie der DIN-Normen EN 131 (Leitern) und EN 14183 (Tritte) entsprechen.

  • Einzelinspektion aller Prüfobjekte nach DGUV Information 208-016
  • Umfassende Prüfung der Einzelkomponenten auf Beschädigungen, Deformationen, unsachgemäße Verwendung sowie Vollständigkeit
  • Erstellung eines separaten Prüfberichts je Prüfobjekt
  • Festgestellte Mängel werden bewertet und in den Prüfberichten dokumentiert
  • Erfassung aller Prüfobjekte in einem Übersichtskataster
  • Inventarisierung mittels RFID-Chips
  • Das empfohlene Prüfintervall beträgt 12 Monate

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