Leitern und Tritte sowie Kleingerüste sind je nach Einsatzzweck durchaus geeignete Aufstiegshilfen. Dennoch kommt es in Unternehmen immer wieder zu Unfällen durch Leiterstürze oder umfallende Gerüste. Damit Beschädigungen rechtzeitig erkannt werden, sollten die Aufstiegshilfen regelmäßig durch eine befähigte Person geprüft werden.
Bei regelmäßigen Prüfungen nach DGUV Information 208- 016 durch eine befähigte Person nach TBRS 1203 wird gewährleistet, dass Leitern und Tritte den arbeitsschutzrechtlichen Regelungen wie dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie der DIN-Normen EN 131 (Leitern) und EN 14183 (Tritte) entsprechen.