Wir suchen Verstärkung Jetzt als Trainer (m/w/d) oder Servicetechniker (m/w/d) bewerben!
Zum Hauptinhalt springen
Prüfung von Leitern und Tritten, Kleingerüste

Prüfung von Leitern und Tritten, Kleingerüste

07321-34267-0

Leitern und Tritte sowie Kleingerüste sind je nach Einsatzzweck durchaus geeignete Aufstiegshilfen. Dennoch kommt es in Unternehmen immer wieder zu Unfällen durch Leiterstürze oder umfallende Gerüste. Damit Beschädigungen rechtzeitig erkannt werden, sollten die Aufstiegshilfen regelmäßig durch eine befähigte Person geprüft werden.

Bei regelmäßigen Prüfungen nach DGUV Information 208- 016 durch eine befähigte Person nach TBRS 1203 wird gewährleistet, dass Leitern und Tritte den arbeitsschutzrechtlichen Regelungen wie dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie der DIN-Normen EN 131 (Leitern) und EN 14183 (Tritte) entsprechen.

Beratung anfragen

Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich zu Prüfung von Leitern und Tritten, Kleingerüste.

Auf einen Blick

  • Einzelinspektion aller Prüfobjekte nach DGUV Information 208-016
  • Umfassende Prüfung der Einzelkomponenten auf Beschädigungen, Deformationen, unsachgemäße Verwendung sowie Vollständigkeit
  • Erstellung eines separaten Prüfberichts je Prüfobjekt
  • Festgestellte Mängel werden bewertet und in den Prüfberichten dokumentiert
  • Erfassung aller Prüfobjekte in einem Übersichtskataster
  • Inventarisierung mittels RFID-Chips
  • Das empfohlene Prüfintervall beträgt 12 Monate

Kontakt aufnehmen

Haben Sie Fragen? Füllen Sie das Formular aus und wir melden uns zeitnah bei Ihnen.