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Prüfung von Steigleitern und Steigeisengestängen

Prüfung von Steigleitern und Steigeisengestängen

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Steigleitern und Steigeisengänge gehören nicht zur Kategorie der Leitern und Tritte, welche nach DGUV Information 208-016 geprüft werden. Sie zählen nach ASR A1.8 zu den Verkehrswegen und müssen je nach Art und Bauweise mit mehreren Normen (DIN 18799, DIN 14094, DIN EN ISO 14122 und DIN EN 14396) konform sein.

Um Schäden rechtzeitig erkennen und die entsprechenden Reparaturmaßnahmen einleiten zu können, müssen regelmäßige Prüfungen durchgeführt werden.

Beratung anfragen

Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich zu Prüfung von Steigleitern und Steigeisengestängen.

Auf einen Blick

  • Einzelinspektion aller Prüfobjekte nach ASR A1.8, ASR A2.3, DIN 18799, DIN 14094, DIN EN ISO 14122 und DIN EN 14396
  • Umfassende Prüfung der Einzelkomponenten auf Beschädigungen, unsachgemäße Verwendung, Befestigungen sowie Vollständigkeit
  • Erstellung eines separaten Prüfberichts je Prüfobjekt
  • Festgestellte Mängel werden bewertet und in den Prüfberichten dokumentiert
  • Erfassung aller Prüfobjekte in einem Übersichtskataster
  • Das empfohlene Prüfintervall beträgt 12 Monate

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