Steigleitern und Steigeisengänge gehören nicht zur Kategorie der Leitern und Tritte, welche nach DGUV Information 208-016 geprüft werden. Sie zählen nach ASR A1.8 zu den Verkehrswegen und müssen je nach Art und Bauweise mit mehreren Normen (DIN 18799, DIN 14094, DIN EN ISO 14122 und DIN EN 14396) konform sein.
Um Schäden rechtzeitig erkennen und die entsprechenden Reparaturmaßnahmen einleiten zu können, müssen regelmäßige Prüfungen durchgeführt werden.
Rechtliche Grundlage
Die Prüfung von Steigleitern und Steigeisengestängen ergibt sich aus mehreren Vorschriften und Normen:
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – sichere Verwendung von Arbeitsmitteln
- DGUV Information 208-032 – Steigleitern und Steigeisengänge
- DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention
- DIN EN ISO 14122-4 – ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen
Betreiber sind verpflichtet, diese Einrichtungen regelmäßig durch eine befähigte Person prüfen zu lassen.
Ihre Herausforderung
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Hohe Absturzgefahr bei Mängeln
Bereits kleine Defekte können schwerwiegende Unfälle verursachen. -
Witterungseinflüsse und Korrosion
Außenanlagen sind dauerhaft Umwelteinflüssen ausgesetzt. -
Unklare Prüfpflichten und Intervalle
Viele Unternehmen sind unsicher, wann und wie geprüft werden muss. -
Verantwortung für Mitarbeitende und Dritte
Fehlende Prüfungen erhöhen das Haftungsrisiko erheblich.
Unsere Leistungen
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Prüfung von Steigleitern und Steigeisengestängen nach geltenden Vorschriften
Fachgerechte Kontrolle gemäß DGUV und relevanten Normen. -
Sicht- und Funktionsprüfung
Überprüfung von Sprossen, Befestigungen und Konstruktion. -
Kontrolle von Sicherheitseinrichtungen
Prüfung von Rückenschutz, Steigschutzsystemen und Absturzsicherungen. -
Bewertung von Korrosion und Beschädigungen
Identifikation von Verschleiß und Gefahrenstellen. -
Dokumentation und Prüfberichte
Rechtssichere und nachvollziehbare Dokumentation.
Ihre Vorteile
✔ Erhöhte Sicherheit bei Arbeiten in der Höhe
Gefährliche Mängel werden frühzeitig erkannt.
✔ Erfüllung gesetzlicher Anforderungen
Sie erfüllen die Vorgaben der BetrSichV und DGUV.
✔ Reduzierung von Haftungsrisiken
Prüfungen sind dokumentiert und nachvollziehbar.
✔ Transparente Zustandsbewertung
Klarer Überblick über den Zustand Ihrer Anlagen.
✔ Planbare Instandhaltung
Maßnahmen können gezielt umgesetzt werden.