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Prüfung von Steigleitern und Steigeisengestängen
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Dienstleistungen

Prüfung von Steigleitern und Steigeisengestängen

Steigleitern und Steigeisengestänge ermöglichen den sicheren Zugang zu hochgelegenen Arbeitsbereichen – vorausgesetzt, sie sind in einwandfreiem Zustand.

Regelmäßige Prüfungen stellen sicher, dass keine Gefährdungen durch Korrosion, Beschädigungen oder fehlende Sicherheitseinrichtungen entstehen.

Prüfung von Steigleitern und Steigeisengestängen

Steigleitern und Steigeisengänge gehören nicht zur Kategorie der Leitern und Tritte, welche nach DGUV Information 208-016 geprüft werden. Sie zählen nach ASR A1.8 zu den Verkehrswegen und müssen je nach Art und Bauweise mit mehreren Normen (DIN 18799, DIN 14094, DIN EN ISO 14122 und DIN EN 14396) konform sein.

Um Schäden rechtzeitig erkennen und die entsprechenden Reparaturmaßnahmen einleiten zu können, müssen regelmäßige Prüfungen durchgeführt werden.

Rechtliche Grundlage

Die Prüfung von Steigleitern und Steigeisengestängen ergibt sich aus mehreren Vorschriften und Normen:

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – sichere Verwendung von Arbeitsmitteln
  • DGUV Information 208-032 – Steigleitern und Steigeisengänge
  • DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention
  • DIN EN ISO 14122-4 – ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen

Betreiber sind verpflichtet, diese Einrichtungen regelmäßig durch eine befähigte Person prüfen zu lassen.

Ihre Herausforderung

  • Hohe Absturzgefahr bei Mängeln
    Bereits kleine Defekte können schwerwiegende Unfälle verursachen.
  • Witterungseinflüsse und Korrosion
    Außenanlagen sind dauerhaft Umwelteinflüssen ausgesetzt.
  • Unklare Prüfpflichten und Intervalle
    Viele Unternehmen sind unsicher, wann und wie geprüft werden muss.
  • Verantwortung für Mitarbeitende und Dritte
    Fehlende Prüfungen erhöhen das Haftungsrisiko erheblich.

Unsere Leistungen

  • Prüfung von Steigleitern und Steigeisengestängen nach geltenden Vorschriften
    Fachgerechte Kontrolle gemäß DGUV und relevanten Normen.
  • Sicht- und Funktionsprüfung
    Überprüfung von Sprossen, Befestigungen und Konstruktion.
  • Kontrolle von Sicherheitseinrichtungen
    Prüfung von Rückenschutz, Steigschutzsystemen und Absturzsicherungen.
  • Bewertung von Korrosion und Beschädigungen
    Identifikation von Verschleiß und Gefahrenstellen.
  • Dokumentation und Prüfberichte
    Rechtssichere und nachvollziehbare Dokumentation.

Ihre Vorteile

Erhöhte Sicherheit bei Arbeiten in der Höhe
Gefährliche Mängel werden frühzeitig erkannt.

Erfüllung gesetzlicher Anforderungen
Sie erfüllen die Vorgaben der BetrSichV und DGUV.

Reduzierung von Haftungsrisiken
Prüfungen sind dokumentiert und nachvollziehbar.

Transparente Zustandsbewertung
Klarer Überblick über den Zustand Ihrer Anlagen.

Planbare Instandhaltung
Maßnahmen können gezielt umgesetzt werden.

Häufige Fragen

Ja, sie müssen regelmäßig geprüft werden, da sie sicherheitsrelevante Zugänge darstellen.
In der Regel wird eine mindestens jährliche Prüfung empfohlen, abhängig von Nutzung und Umgebung.
Geprüft werden u. a. Sprossen, Befestigungen, Korrosion sowie Sicherheitseinrichtungen wie Rückenschutz.
Wie führt MPS die Prüfung durch?
Die Kosten hängen von Anzahl, Bauart und Zustand der Anlagen ab. Gerne erstellen wir ein individuelles Angebot.
Wenn sicherheitsrelevante Mängel vorliegen oder die Stabilität nicht mehr gewährleistet ist.

Beratung anfragen

Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich zu Prüfung von Steigleitern und Steigeisengestängen.

Auf einen Blick

Wir übernehmen:

  • Einzelinspektion aller Prüfobjekte nach ASR A1.8, ASR A2.3, DIN 18799, DIN 14094, DIN EN ISO 14122 und DIN EN 14396
  • Umfassende Prüfung der Einzelkomponenten auf Beschädigungen, unsachgemäße Verwendung, Befestigungen sowie Vollständigkeit
  • Erstellung eines separaten Prüfberichts je Prüfobjekt
  • Festgestellte Mängel werden bewertet und in den Prüfberichten dokumentiert
  • Erfassung aller Prüfobjekte in einem Übersichtskataster
  • Das empfohlene Prüfintervall beträgt 12 Monate

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