Steigleitern und Steigeisengänge gehören nicht zur Kategorie der Leitern und Tritte, welche nach DGUV Information 208-016 geprüft werden. Sie zählen nach ASR A1.8 zu den Verkehrswegen und müssen je nach Art und Bauweise mit mehreren Normen (DIN 18799, DIN 14094, DIN EN ISO 14122 und DIN EN 14396) konform sein.
Um Schäden rechtzeitig erkennen und die entsprechenden Reparaturmaßnahmen einleiten zu können, müssen regelmäßige Prüfungen durchgeführt werden.