Rechtliche Grundlage
Die Prüfung kraftbetätigter Fenster, Türen und Tore ist klar geregelt:
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – sichere Verwendung von Arbeitsmitteln
- DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention
- DGUV Information 208-022 – kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore (Betrieb und Prüfung)
- ASR A1.7 – Türen und Tore
- DIN EN 12453 – Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore
Betreiber sind verpflichtet, die Sicherheit regelmäßig durch eine befähigte Person prüfen zu lassen.
Ihre Herausforderung
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Gefährdung durch bewegliche Bauteile
Quetsch-, Scher- und Stoßstellen stellen ein erhebliches Risiko dar. -
Verschleiß und Fehlfunktionen im Betrieb
Sensoren, Antriebe oder Steuerungen können im Laufe der Zeit beeinträchtigt werden. -
Unklare Prüfpflichten und Intervalle
Viele Unternehmen sind unsicher, wann und wie häufig geprüft werden muss. -
Haftungsrisiken bei Unfällen
Fehlende oder unzureichende Prüfungen können rechtliche Konsequenzen haben.
Unsere Leistungen
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Prüfung kraftbetätigter Fenster, Türen und Tore nach geltenden Vorschriften
Fachgerechte Kontrolle gemäß ASR A1.7 und relevanten Normen. -
Sicht- und Funktionsprüfung
Überprüfung von Mechanik, Steuerung und Sicherheitseinrichtungen. -
Prüfung von Schutzeinrichtungen
Kontrolle von Sensoren, Not-Aus-Systemen und Sicherheitsabschaltungen. -
Messungen von Schließkräften (falls erforderlich)
Sicherstellung der Einhaltung zulässiger Kräfte. -
Dokumentation und Prüfberichte
Rechtssichere und nachvollziehbare Dokumentation.
Ihre Vorteile
✔ Erhöhte Sicherheit für Mitarbeitende und Besucher
Gefährliche Mängel werden frühzeitig erkannt.
✔ Erfüllung gesetzlicher Anforderungen
Sie erfüllen die Vorgaben der BetrSichV und ASR.
✔ Reduzierung von Haftungsrisiken
Prüfungen sind dokumentiert und nachvollziehbar.
✔ Zuverlässiger Betrieb Ihrer Anlagen
Ausfälle und Störungen werden minimiert.
✔ Planbare Wartung und Instandhaltung
Maßnahmen können gezielt umgesetzt werden.