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Prüfung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz

Prüfung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz

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Das „Arbeiten in Höhen“ ist im Arbeitsschutz als gefährliche Arbeit eingestuft. Der Schutz gegen Absturz wird oft durch den Einsatz einer „Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)“ gewährleistet. Unfälle durch eine defekte oder funktionsuntüchtige PSAgA können fatale Folgen haben. Aufgrund dessen ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, die entsprechenden Schutzausrüstungen regelmäßig sachkundig prüfen zu lassen, um die Sicherheit der Nutzer zu gewährleisten.

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Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich zu Prüfung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz.

Auf einen Blick

  • Einzelinspektion aller Prüfobjekte nach DGUV Regel 112-198, unter Berücksichtigung der jeweiligen Herstellervorgaben
  • Umfassende Prüfung der Einzelkomponenten auf Beschädigungen, unsachgemäße Verwendung, Ablegereife und Vollständigkeit.
  • Erstellung eines separaten Prüfberichts je Prüfobjekt
  • Festgestellte Mängel werden bewertet und in den Prüfberichten dokumentiert
  • Erfassung aller Prüfobjekte in einem Übersichtskataster
  • Das empfohlene Prüfintervall beträgt 12 Monate

Hinweis: Die Prüfung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz erfolgt unter Berücksichtigung der jeweiligen Herstellervorgaben. Daher ist das Vorhandensein der Dokumentation, der Gebrauchsanweisung sowie des Prüfbuchs dringend erforderlich!

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