Das „Arbeiten in Höhen“ ist im Arbeitsschutz als gefährliche Arbeit eingestuft. Der Schutz gegen Absturz wird oft durch den Einsatz einer „Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)“ gewährleistet. Unfälle durch eine defekte oder funktionsuntüchtige PSAgA können fatale Folgen haben. Aufgrund dessen ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, die entsprechenden Schutzausrüstungen regelmäßig sachkundig prüfen zu lassen, um die Sicherheit der Nutzer zu gewährleisten.
Rechtliche Grundlage
Die Prüfung von PSAgA ist klar geregelt und ergibt sich aus mehreren Vorschriften und Normen:
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – sichere Verwendung von Arbeitsmitteln
- DGUV Regel 112-198 – Benutzung von PSAgA
- DGUV Regel 112-199 – Rettung aus Höhen und Tiefen
- DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention
- Herstellervorgaben
PSAgA muss mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person geprüft werden.
Ihre Herausforderung
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Hohe Verantwortung für die Sicherheit der Mitarbeitenden
Bei einem Absturz entscheidet die Funktion der Ausrüstung über Leben und Gesundheit. -
Verschleiß und unsichtbare Schäden
Materialermüdung, UV-Einwirkung oder mechanische Belastungen sind oft schwer erkennbar. -
Unklare Prüfintervalle und Dokumentation
Viele Unternehmen haben keine strukturierte Prüforganisation. -
Haftungsrisiken im Schadensfall
Fehlende oder mangelhafte Prüfungen können schwerwiegende Konsequenzen haben.
Unsere Leistungen
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Prüfung von PSAgA durch befähigte Personen
Fachgerechte Kontrolle gemäß DGUV und Herstellervorgaben. -
Sichtprüfung und Funktionskontrolle
Überprüfung von Gurten, Verbindungsmitteln, Karabinern und Falldämpfern. -
Bewertung von Verschleiß und Beschädigungen
Identifikation von Materialermüdung, Schnitten oder Verformungen. -
Kennzeichnung geprüfter Ausrüstung
Klare Zuordnung des Prüfstatus. -
Dokumentation und Prüfprotokolle
Rechtssichere und nachvollziehbare Dokumentation.
Ihre Vorteile
✔ Maximale Sicherheit für Ihre Mitarbeitenden
Defekte Ausrüstung wird frühzeitig erkannt.
✔ Erfüllung gesetzlicher Anforderungen
Sie erfüllen die Vorgaben der DGUV und BetrSichV.
✔ Reduzierung von Haftungsrisiken
Prüfungen sind dokumentiert und nachvollziehbar.
✔ Strukturierte Organisation Ihrer PSA
Klarer Überblick über Prüfstatus und Einsatzfähigkeit.
✔ Planbare Wartung und Austausch
Maßnahmen können rechtzeitig umgesetzt werden.