Das „Arbeiten in Höhen“ ist im Arbeitsschutz als gefährliche Arbeit eingestuft. Der Schutz gegen Absturz wird oft durch den Einsatz einer „Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)“ gewährleistet. Unfälle durch eine defekte oder funktionsuntüchtige PSAgA können fatale Folgen haben. Aufgrund dessen ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, die entsprechenden Schutzausrüstungen regelmäßig sachkundig prüfen zu lassen, um die Sicherheit der Nutzer zu gewährleisten.