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Prüfung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz
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Dienstleistungen

Prüfung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) schützt Leben – vorausgesetzt, sie ist einwandfrei und funktionsfähig.

Regelmäßige Prüfungen stellen sicher, dass die Ausrüstung im Ernstfall zuverlässig funktioniert und keine Gefährdung für Anwender besteht.

Prüfung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz

Das „Arbeiten in Höhen“ ist im Arbeitsschutz als gefährliche Arbeit eingestuft. Der Schutz gegen Absturz wird oft durch den Einsatz einer „Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)“ gewährleistet. Unfälle durch eine defekte oder funktionsuntüchtige PSAgA können fatale Folgen haben. Aufgrund dessen ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, die entsprechenden Schutzausrüstungen regelmäßig sachkundig prüfen zu lassen, um die Sicherheit der Nutzer zu gewährleisten.

Rechtliche Grundlage

Die Prüfung von PSAgA ist klar geregelt und ergibt sich aus mehreren Vorschriften und Normen:

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – sichere Verwendung von Arbeitsmitteln
  • DGUV Regel 112-198 – Benutzung von PSAgA
  • DGUV Regel 112-199 – Rettung aus Höhen und Tiefen
  • DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention
  • Herstellervorgaben

PSAgA muss mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person geprüft werden.

Ihre Herausforderung

  • Hohe Verantwortung für die Sicherheit der Mitarbeitenden
    Bei einem Absturz entscheidet die Funktion der Ausrüstung über Leben und Gesundheit.
  • Verschleiß und unsichtbare Schäden
    Materialermüdung, UV-Einwirkung oder mechanische Belastungen sind oft schwer erkennbar.
  • Unklare Prüfintervalle und Dokumentation
    Viele Unternehmen haben keine strukturierte Prüforganisation.
  • Haftungsrisiken im Schadensfall
    Fehlende oder mangelhafte Prüfungen können schwerwiegende Konsequenzen haben.

Unsere Leistungen

  • Prüfung von PSAgA durch befähigte Personen
    Fachgerechte Kontrolle gemäß DGUV und Herstellervorgaben.
  • Sichtprüfung und Funktionskontrolle
    Überprüfung von Gurten, Verbindungsmitteln, Karabinern und Falldämpfern.
  • Bewertung von Verschleiß und Beschädigungen
    Identifikation von Materialermüdung, Schnitten oder Verformungen.
  • Kennzeichnung geprüfter Ausrüstung
    Klare Zuordnung des Prüfstatus.
  • Dokumentation und Prüfprotokolle
    Rechtssichere und nachvollziehbare Dokumentation.

Ihre Vorteile

Maximale Sicherheit für Ihre Mitarbeitenden
Defekte Ausrüstung wird frühzeitig erkannt.

Erfüllung gesetzlicher Anforderungen
Sie erfüllen die Vorgaben der DGUV und BetrSichV.

Reduzierung von Haftungsrisiken
Prüfungen sind dokumentiert und nachvollziehbar.

Strukturierte Organisation Ihrer PSA
Klarer Überblick über Prüfstatus und Einsatzfähigkeit.

Planbare Wartung und Austausch
Maßnahmen können rechtzeitig umgesetzt werden.

Häufige Fragen

Ja, persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz muss regelmäßig geprüft werden.
In der Regel mindestens einmal jährlich, abhängig von Nutzung und Herstellervorgaben.
Geprüft werden u. a. Gurte, Verbindungsmittel, Karabiner, Falldämpfer und sicherheitsrelevante Komponenten.
Die Prüfung erfolgt durch befähigte Personen, inklusive Sichtprüfung, Bewertung und Dokumentation.
Die Kosten hängen von Anzahl und Art der Ausrüstung ab. Gerne erstellen wir ein individuelles Angebot.
Wenn Beschädigungen, Verschleiß oder sicherheitsrelevante Mängel festgestellt werden oder die maximale Nutzungsdauer erreicht ist.

Beratung anfragen

Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich zu Prüfung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz.

Auf einen Blick

Wir prüfen:

  • Einzelinspektion aller Prüfobjekte nach DGUV Regel 112-198, unter Berücksichtigung der jeweiligen Herstellervorgaben
  • Umfassende Prüfung der Einzelkomponenten auf Beschädigungen, unsachgemäße Verwendung, Ablegereife und Vollständigkeit.
  • Erstellung eines separaten Prüfberichts je Prüfobjekt
  • Festgestellte Mängel werden bewertet und in den Prüfberichten dokumentiert
  • Erfassung aller Prüfobjekte in einem Übersichtskataster
  • Das empfohlene Prüfintervall beträgt 12 Monate

Hinweis: Die Prüfung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz erfolgt unter Berücksichtigung der jeweiligen Herstellervorgaben. Daher ist das Vorhandensein der Dokumentation, der Gebrauchsanweisung sowie des Prüfbuchs dringend erforderlich!

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