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Prüfung E-Ladestation – Ladesäulen Prüfung nach DGUV V3
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Dienstleistungen

Prüfung E-Ladestation – Ladesäulen Prüfung nach DGUV V3

E-Ladestationen sind fester Bestandteil moderner Unternehmensinfrastruktur und zugleich prüfpflichtige elektrische Anlagen.

Durch regelmäßige Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 stellen Sie sicher, dass Ihre Ladeeinrichtungen sicher betrieben werden und keine Gefährdungen für Nutzer oder Betrieb entstehen. Gleichzeitig schaffen Sie Rechtssicherheit und vermeiden Ausfälle.

Prüfung E-Ladestation – Ladesäulen Prüfung nach DGUV V3

Rechtliche Grundlage

E-Ladestationen gelten als elektrische Anlagen und unterliegen damit den Anforderungen der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) sowie weiteren gesetzlichen Regelwerken:

  • DGUV Vorschrift 3 – Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – sichere Bereitstellung und Nutzung
  • DIN VDE 0105-100 – Betrieb elektrischer Anlagen
  • DIN VDE 0100-600 – Erstprüfung von elektrischen Anlagen

Betreiber sind verpflichtet, den ordnungsgemäßen Zustand regelmäßig prüfen zu lassen.

Ihre Herausforderung

  • Unklare Einordnung von Ladesäulen als prüfpflichtige Anlagen
    Viele Unternehmen unterschätzen, dass E-Ladestationen unter die Prüfpflicht fallen.
  • Hohe Anforderungen an Sicherheit und Verfügbarkeit
    Defekte oder fehlerhafte Ladepunkte können zu Ausfällen und Gefährdungen führen.
  • Haftungsrisiken bei fehlender oder unzureichender Prüfung
    Ohne regelmäßige Prüfung drohen rechtliche Konsequenzen und Probleme im Schadensfall.
  • Technische Komplexität moderner Ladeinfrastruktur
    Unterschiedliche Systeme, Lastmanagement und Schnittstellen erschweren die Bewertung.

Unsere Leistungen

  • Prüfung von E-Ladestationen nach DGUV Vorschrift 3
    Fachgerechte Prüfung Ihrer Ladeinfrastruktur gemäß geltenden Normen.
  • Sicht-, Funktions- und Messprüfungen
    Überprüfung der elektrischen Sicherheit, Schutzmaßnahmen und Funktionalität.
  • Prüfung von Schutzmaßnahmen und Abschalteinrichtungen
    Sicherstellung des Schutzes vor elektrischem Schlag und Fehlfunktionen.
  • Dokumentation und Prüfprotokolle
    Vollständige und rechtssichere Dokumentation aller Ergebnisse.
  • Bewertung und Handlungsempfehlungen
    Klare Einschätzung von Auffälligkeiten und konkrete Maßnahmen zur Behebung.

Ihre Vorteile

Rechtssicherheit beim Betrieb Ihrer Ladeinfrastruktur
Erfüllung aller relevanten gesetzlichen Anforderungen.

Erhöhte Sicherheit für Nutzer und Betrieb
Risiken werden frühzeitig erkannt und minimiert.

Vermeidung von Ausfällen und Ladeproblemen
Funktionsfähigkeit der Ladepunkte bleibt gewährleistet.

Transparente Dokumentation
Alle Prüfungen sind nachvollziehbar und auditfähig.

Praxisnahe Umsetzung durch Elektrofachkräfte
Fachgerechte Prüfung abgestimmt auf Ihre Anlage.

Häufige Fragen

Ja, E-Ladestationen gelten als elektrische Anlagen und müssen regelmäßig nach DGUV Vorschrift 3 geprüft werden.
Die Prüffristen hängen von Nutzung, Umgebung und Gefährdungsbeurteilung ab und werden individuell festgelegt.
Neben der Sichtprüfung werden Schutzmaßnahmen, elektrische Sicherheit und die Funktion der Anlage geprüft.
Die Prüfung erfolgt durch qualifizierte Elektrofachkräfte vor Ort. Alle Ergebnisse werden dokumentiert und mit konkreten Handlungsempfehlungen versehen.
Die Kosten hängen von Anzahl, Art und Komplexität der Ladepunkte ab. Gerne erstellen wir ein individuelles Angebot.
In vielen Fällen ist eine Prüfung ohne größere Einschränkungen möglich. Details hängen von der jeweiligen Anlage ab.

Beratung anfragen

Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich zu Prüfung E-Ladestation – Ladesäulen Prüfung nach DGUV V3.

Auf einen Blick

Einzelprüfung aller Ladestationen für elektrisch betriebene Kraftfahrzeuge nach DIN VDE 0122-1 von DIN VDE 0105-100

Die Prüfung beinhaltet:

  1. Eine umfassende Sichtprüfung der Anlagen auf Beschädigungen, unsachgemäße Verwendung sowie ggf. auf fachgerechte Verkabelung des Schaltschranks
  2. Funktionsprüfung der Sicherheitseinrichtungen und FI-Schutzschalter (RCD)
  3. Funktionsprüfung der Anlage durch das Simulieren der unterschiedlichen Ladezustände
  4. Durchführung der erforderlichen, elektrischen Messungen. Je nach Anlagentyp werden folgende Messwerte abgegriffen:
    • Schutzleiterwiderstand (Anlage)
    • Isolationswiderstand (Anlage)
    • Auslösestrom und Auslösezeit der Fehlerstromschutzschalter (Anlage und Zuleitung)
    • Spannungsfall
    • Innenwiderstand
    • Schleifenwiderstand (Zuleitung)
    • Auslösezeit und Auslösestrom bei der Prüfung von portablen Personenschutzschaltern (PRCD's)
  5. Digitale Protokollerstellung und Zusendung

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