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Prüfung der ortsveränderlichen Betriebsmittel

Prüfung der ortsveränderlichen Betriebsmittel

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Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel

Für eine rechtlich einwandfreie Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel, die sowohl für den Erhalt des Versicherungsschutzes durch die DGUV essentiell ist, als auch für den Schutz von Menschen, Sachwerten und reibungslosen Arbeitsabläufen von großer Bedeutung ist, benötigen Sie einen vertrauenswürdigen Partner, der die Sicherheitsanforderungen in Ihrem Unternehmen ernsthaft berücksichtigt.

Mit über 3000 zufriedenen Kunden und mehr als 10. Mio. Prüfungen sind wir stolz darauf, zu den führenden Dienstleistungsunternehmen in der Prüfbranche zu gehören. Wir bieten individuelle und maßgeschneiderte Lösungen für Unternehmen jeder Größe und Branche. Unser Ziel ist es, Ihre Sicherheit zu gewährleisten und Ihnen die Gewissheit zu geben, dass Sie sich auf Ihre elektrischen Geräte und Anlagen verlassen können.

Haushaltsgeräte, PC's, handgeführte Maschinen, Kabel und noch vieles mehr. Ortsveränderliche Betriebsmittel befinden sich in jedem Unternehmen, in jedem Bereich. Durch die große Anzahl steigt natürlich auch die Gefahr, welche von defekten Geräten ausgeht. Je nach Umgebung, variiert bei ortsveränderlichen Betriebsmitteln auch das empfohlene Prüfintervall.

Unsere Leistung:

Einzelprüfung nach DIN VDE 0701 und DIN VDE 0702 aller elektrisch betriebenen Geräte, die während der Inbetriebnahme bewegt werden oder an einen anderen Platz gebracht werden können.

Die Prüfung beinhaltet:

  • Eine umfassende Sichtprüfung auf Beschädigungen und unsachgemäße Verwendung
  • Funktionsprüfung der Geräte sowie die Überprüfung der Maßnahmen gegen unbeabsichtigtes Ingangsetzen der handgeführten Maschinen
  • Durchführung der erforderlichen elektrischen Messungen. Je nach Gerätetyp werden folgende Messwerte abgegriffen:
    • Schutzleiterwiderstand und Schutzleiterstrom
    • Isolationswiderstand
    • Berührungsstrom
    • Netzspannung
    • Leistung
    • Messung des elektrischen Durchgangs- Schutzleiterwiderstand
    • Auslösezeit und Auslösestrom bei der Prüfung von portablen Personenschutzschaltern (PRCD's)
  • Digitale Protokollerstellung und Zusendung

Warum ist die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel wichtig?

Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel gemäß DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern dient auch der Sicherheit aller Beteiligten. Es wird sichergestellt, dass elektrische Geräte ordnungsgemäß funktionieren und keine Gefahr für Personen oder Sachwerte darstellen.

Wer sind wir und was bieten wir an?

Unsere Firma hat sich auf die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel spezialisiert. Mit unserer umfangreichen Erfahrung und dem tiefgreifenden technischen Know-how sind wir Ihr kompetenter Partner in allen Fragen rund um die Prüfung Ihrer Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3.

Unser Service rund um die DGUV Vorschrift 3 Prüfung

Wir führen eine gründliche Inspektion und Prüfung aller Ihrer ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel durch. Dies umfasst u.a. Geräte wie Bohrmaschinen, Stichsägen, Schweißgeräte und vieles mehr.

Umfangreiche Dokumentation

Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine umfassende Dokumentation und gerichtsbeständige Prüfprotokolle. So haben Sie immer einen Nachweis über die ordnungsgemäße Prüfung Ihrer Geräte.

Warum Sie uns für Ihre DGUV Vorschrift 3 Prüfung wählen sollten?

Neben unserem Fachwissen und unserer Erfahrung zeichnet uns unser hervorragender Kundenservice aus. Unsere zufriedenen Kunden schätzen unsere zuverlässige und effiziente Arbeitsweise.

Qualifiziertes und erfahrenes Personal

Unser Team besteht aus erfahrenen und qualifizierten Prüftechnikern, die ständig geschult werden, um auf dem neuesten Stand der Technik und der Vorschriften zu bleiben.

Schneller und zuverlässiger Service

Wir wissen, wie wichtig es ist, Betriebsunterbrechungen auf ein Minimum zu reduzieren. Daher führen wir unsere Prüfungen schnell und effizient durch, ohne dabei Kompromisse bei der Sicherheit zu machen.

Die DGUV V3 Prüfung

Die "DGUV V3 Prüfung" (früher BGV A3) ist eine in Deutschland vorgeschriebene Überprüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln. DGUV steht für "Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung", und die V3-Regelung ist eine der wichtigsten Vorschriften in diesem Bereich.

Ziel dieser Prüfung ist es, die Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln sicherzustellen und so Arbeitsunfälle zu verhindern. Bei Nichtbeachtung dieser Prüfvorschriften können im Schadensfall hohe Bußgelder und Haftungsansprüche drohen.

Kernpunkte zur DGUV V3 Prüfung

  1. Wer muss prüfen? Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, elektrische Anlagen und Betriebsmittel in regelmäßigen Abständen prüfen zu lassen.
  2. Was wird geprüft? Geprüft werden sämtliche elektrischen Anlagen und Betriebsmittel. Das betrifft nicht nur fest installierte Anlagen, sondern auch mobile Geräte wie beispielsweise Verlängerungskabel, Steckdosenleisten, Computer, Drucker und weitere Elektrogeräte.
  3. Wie oft muss geprüft werden? Die Prüffristen sind je nach Art und Nutzung der Betriebsmittel unterschiedlich. Grundsätzlich gilt, dass die Prüfintervalle so festgelegt werden müssen, dass Schäden, die die Sicherheit beeinträchtigen könnten, rechtzeitig festgestellt werden.
  4. Wer darf prüfen? Die Prüfung darf nur von einer befähigten Person durchgeführt werden. Das bedeutet, dass die Person aufgrund ihrer Ausbildung, Erfahrung und regelmäßigen Weiterbildung die notwendigen Kenntnisse hat, um diese Prüfungen ordnungsgemäß durchzuführen.
  5. Dokumentation: Nach der Prüfung muss ein Prüfprotokoll angefertigt werden, in dem alle Ergebnisse festgehalten sind. Bei festgestellten Mängeln müssen entsprechende Maßnahmen ergriffen werden.
  6. Kennzeichnung: Nach der Prüfung werden die geprüften Betriebsmittel in der Regel mit einer Prüfplakette versehen. Diese gibt Auskunft darüber, wann das Betriebsmittel zuletzt geprüft wurde und wann die nächste Prüfung fällig ist.

Es ist wichtig für Unternehmen, diese Vorschriften ernst zu nehmen und sicherzustellen, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig überprüft werden. Damit schützen sie nicht nur ihre Mitarbeiter, sondern auch das Unternehmen vor möglichen rechtlichen Konsequenzen.

Was muss geprüft werden bei der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel?

Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel ist in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) geregelt. Diese Vorschriften schreiben vor, dass alle ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel, die im Rahmen der Arbeitssicherheit eingesetzt werden, regelmäßig von einer befähigten Person oder einer Elektrofachkraft geprüft werden müssen.

Ziel der Prüfung ist es, die elektrische Sicherheit der Betriebsmittel zu gewährleisten und damit die Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch elektrischen Strom zu schützen.

Bei der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel werden folgende Prüfpunkte berücksichtigt:

  • Sichtprüfung: Die äußere Beschaffenheit des Betriebsmittels wird geprüft, insbesondere auf Beschädigungen des Gehäuses, der Kabel und der Anschlüsse.
  • Funktionsprüfung: Die Funktion des Betriebsmittels wird geprüft, insbesondere die Funktion der Schutzeinrichtungen.
  • Isolationsmessung: Die Isolationswiderstände der Betriebsmittel werden gemessen, um die Isolationswirkung zu prüfen.
  • Prüfung der Schutzmaßnahmen: Die Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag werden geprüft, insbesondere die Schutzleiter- und Erdungsprüfung.

Die Prüffristen für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind in der DGUV Vorschrift 3 festgelegt. Sie richten sich nach der Art des Betriebsmittels und der Umgebungsbedingungen. In der Regel müssen ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel in Fertigungsstätten, Werkstätten und auf Baustellen alle 12 Monate geprüft werden. In Büros und unter ähnlichen Bedingungen sind Prüffristen von 24 Monaten möglich.

Die Ergebnisse der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel sind in einem Prüfprotokoll zu dokumentieren. Das Prüfprotokoll ist ein Nachweis dafür, dass die Betriebsmittel in einem sicheren Zustand sind.

Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel darf nur von befähigten Personen oder Elektrofachkräften durchgeführt werden. Befähigte Personen sind Personen, die über die erforderlichen Fachkenntnisse und Fertigkeiten für die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel verfügen. Elektrofachkräfte sind Personen, die eine elektrotechnische Berufsausbildung abgeschlossen haben.

Welche Fristen gelten für die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel?

Die Prüffristen für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind in der DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) festgelegt. Sie richten sich nach der Art des Betriebsmittels und der Umgebungsbedingungen.

Die Prüffristen sind:

  • 12 Monate: In Fertigungsstätten, Werkstätten und auf Baustellen
  • 24 Monate: In Büros und unter ähnlichen Bedingungen

Die Prüffristen gelten für alle ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel, die im Rahmen der Arbeitssicherheit eingesetzt werden. Dazu gehören beispielsweise:

  • Handwerkzeuge
  • Elektrowerkzeuge
  • Beleuchtungsgeräte
  • Computer
  • Telekommunikationsgeräte

Die Prüffristen beginnen mit der Inbetriebnahme des Betriebsmittels oder mit der letzten Prüfung.

Wenn ein Betriebsmittel während der Prüffrist beschädigt wird, muss es sofort neu geprüft werden.

Die Ergebnisse der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel sind in einem Prüfprotokoll zu dokumentieren. Das Prüfprotokoll ist ein Nachweis dafür, dass die Betriebsmittel in einem sicheren Zustand sind.

Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel darf nur von befähigten Personen oder Elektrofachkräften durchgeführt werden. Befähigte Personen sind Personen, die über die erforderlichen Fachkenntnisse und Fertigkeiten für die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel verfügen. Elektrofachkräfte sind Personen, die eine elektrotechnische Berufsausbildung abgeschlossen haben.

Wann Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel?

Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel muss in folgenden Fällen durchgeführt werden:

  • Bei Inbetriebnahme: Vor der ersten Verwendung eines Betriebsmittels muss eine Prüfung durchgeführt werden, um die Betriebsbereitschaft zu überprüfen.
  • Regelmäßig: Die Prüffristen für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind in der DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) festgelegt. Sie richten sich nach der Art des Betriebsmittels und der Umgebungsbedingungen. In der Regel müssen ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel in Fertigungsstätten, Werkstätten und auf Baustellen alle 12 Monate geprüft werden. In Büros und unter ähnlichen Bedingungen sind Prüffristen von 24 Monaten möglich.
  • Nach Beschädigung: Wenn ein Betriebsmittel beschädigt wird, muss es sofort neu geprüft werden.

Die Ergebnisse der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel sind in einem Prüfprotokoll zu dokumentieren. Das Prüfprotokoll ist ein Nachweis dafür, dass die Betriebsmittel in einem sicheren Zustand sind.

Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel darf nur von befähigten Personen oder Elektrofachkräften durchgeführt werden. Befähigte Personen sind Personen, die über die erforderlichen Fachkenntnisse und Fertigkeiten für die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel verfügen. Elektrofachkräfte sind Personen, die eine elektrotechnische Berufsausbildung abgeschlossen haben.

Hier sind einige Beispiele für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, die geprüft werden müssen:

  • Handwerkzeuge: Bohrmaschinen, Sägen, Fräsen, Schleifgeräte
  • Elektrowerkzeuge: Rasenmäher, Heckenscheren, Kettensägen, Bohrhämmer
  • Beleuchtungsgeräte: Deckenlampen, Stehlampen, Tischlampen
  • Computer: Desktop-PCs, Laptops, Tablets
  • Telekommunikationsgeräte: Telefone, Smartphones, Faxgeräte

Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel ist wichtig, um die Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch elektrischen Strom zu schützen.

Was sind ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel?

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind elektrische Betriebsmittel, die nicht fest installiert sind. Sie können frei bewegt werden und sind im Rahmen der Arbeitssicherheit eingesetzt. Beispiele für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind:

  • Handwerkzeuge: Bohrmaschinen, Sägen, Fräsen, Schleifgeräte
  • Elektrowerkzeuge: Rasenmäher, Heckenscheren, Kettensägen, Bohrhämmer
  • Beleuchtungsgeräte: Deckenlampen, Stehlampen, Tischlampen
  • Computer: Desktop-PCs, Laptops, Tablets
  • Telekommunikationsgeräte: Telefone, Smartphones, Faxgeräte

Wer muss ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel prüfen?

Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel darf nur von befähigten Personen oder Elektrofachkräften durchgeführt werden. Befähigte Personen sind Personen, die über die erforderlichen Fachkenntnisse und Fertigkeiten für die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel verfügen. Elektrofachkräfte sind Personen, die eine elektrotechnische Berufsausbildung abgeschlossen haben.

Wann muss die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel durchgeführt werden?

Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel muss in folgenden Fällen durchgeführt werden:

  • Bei Inbetriebnahme: Vor der ersten Verwendung eines Betriebsmittels muss eine Prüfung durchgeführt werden, um die Betriebsbereitschaft zu überprüfen.
  • Regelmäßig: Die Prüffristen für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind in der DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) festgelegt. Sie richten sich nach der Art des Betriebsmittels und der Umgebungsbedingungen. In der Regel müssen ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel in Fertigungsstätten, Werkstätten und auf Baustellen alle 12 Monate geprüft werden. In Büros und unter ähnlichen Bedingungen sind Prüffristen von 24 Monaten möglich.
  • Nach Beschädigung: Wenn ein Betriebsmittel beschädigt wird, muss es sofort neu geprüft werden.

Was wird bei der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel geprüft?

Bei der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel werden folgende Prüfpunkte berücksichtigt:

  • Sichtprüfung: Die äußere Beschaffenheit des Betriebsmittels wird geprüft, insbesondere auf Beschädigungen des Gehäuses, der Kabel und der Anschlüsse.
  • Funktionsprüfung: Die Funktion des Betriebsmittels wird geprüft, insbesondere die Funktion der Schutzeinrichtungen.
  • Isolationsmessung: Die Isolationswiderstände der Betriebsmittel werden gemessen, um die Isolationswirkung zu prüfen.
  • Prüfung der Schutzmaßnahmen: Die Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag werden geprüft, insbesondere die Schutzleiter- und Erdungsprüfung.

Was passiert, wenn ein ortsveränderliches elektrisches Betriebsmittel nicht geprüft wird?

Wenn ein ortsveränderliches elektrisches Betriebsmittel nicht geprüft wird, kann dies zu einer Gefährdung der Arbeitnehmer führen. Beschädigte oder fehlerhafte Betriebsmittel können zu elektrischen Schlägen führen.

Häufige Fragen

Ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel können eine große Gefahr darstellen, wenn sie nicht regelmäßig geprüft werden. Durch die Prüfung können Schäden an den OEB festgestellt und behoben werden, die zu Stromschlägen, Bränden oder anderen Unfällen führen können
Die Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel darf nur von einer Elektrofachkraft durchgeführt werden. Elektrofachkräfte sind Personen, die über die erforderliche Ausbildung und Erfahrung verfügen, um die Prüfungen fachgerecht durchzuführen.
Wenn bei der Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel Mängel festgestellt werden, müssen die Mängel sofort behoben werden. Die OEB dürfen erst wieder verwendet werden, wenn die Mängel behoben sind.
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind Geräte, die während des Betriebes bewegt werden können, oder die leicht von einem Ort zum anderen gebracht werden können, weil sie nicht fest angeschlossen sind. Beispiele hierfür sind elektrische Werkzeuge wie Bohrmaschinen oder Laptops.
Die DGUV Vorschrift 3 Prüfung umfasst eine Inspektion des äußeren Zustands des Geräts, eine Funktionsprüfung und eine Messung der elektrischen Sicherheit, um festzustellen, ob das Gerät sicher zu betreiben ist.
Die Frequenz der Prüfungen hängt von der Art der Betriebsmittel und den Bedingungen ab, unter denen sie verwendet werden. In einigen Fällen kann eine jährliche Prüfung erforderlich sein, in anderen Fällen können längere Intervalle angemessen sein.
Die DGUV Vorschrift 3 gilt in erster Linie für Betriebe, öffentliche Einrichtungen und Vereine. Für private Haushalte gibt es keine gesetzliche Prüfpflicht, dennoch kann eine Prüfung zur Gewährleistung der Sicherheit sinnvoll sein.
Bei Nichtbeachtung der Prüfpflicht können im Schadensfall rechtliche Konsequenzen drohen. Außerdem besteht ein erhöhtes Risiko für Personen- und Sachschäden durch defekte oder unsichere Geräte.
Sie können uns jederzeit per E-Mail, Telefon oder über unser Kontaktformular auf der Website kontaktieren, um einen Termin zu vereinbaren. Unsere kompetenten Mitarbeiter werden Sie gerne beraten und einen passenden Termin finden.

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