In nahezu jedem Bereich eines Unternehmens sind Regale zu finden. Ob in Lagern, Werkstätten oder auch in Büros.
Besonders in der Lagerhaltung besteht ein erhöhtes Risiko, dass Regalbauteile wie Regalständer oder das Regalfachwerk beschädigt werden können und die Tragfähigkeit nicht mehr gewährleistet ist. Grund dafür ist der Einsatz von Flurförderzeugen wie Gabelstapler, Gabelhubwagen oder auch Regalbediengeräte.
Allerdings können in Lagern welche manuell bedient werden, Regalbeschädigungen ebenfalls nicht ausgeschlossen werden.
Lagereinrichtungen und Regale sind nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Arbeitsmittel und müssen spätestens alle 12 Monaten nach DIN EN 15635 ,,Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl‘‘ und der DGUV Regel 108-007 (alt BGR 234) durch einen Regalprüfer („befähigte Person“ nach TRBS 1203) geprüft werden.
Bei regelmäßigen Kontrollen durch einen ausgebildeten Regalprüfer werden Beschädigungen erkannt. Es können entsprechende Reparaturmaßnahmen eingeleitet werden, welche die Gefährdung in diesem Bereich minimiert.