Sicherheitskennzeichnungen auf Elektrogeräten
Elektrische Geräte gehören heute zum selbstverständlichen Bestandteil jeder Arbeitsumgebung – sei es im Büro, in der Produktion oder in der Werkstatt. Fast alle Geräte tragen Kennzeichnungen, die dem Betrachter ein Gefühl von geprüfter Sicherheit vermitteln sollen. Doch Vorsicht: Nicht jede Kennzeichnung garantiert, dass ein Gerät wirklich sicher ist. Gerade im betrieblichen Umfeld kann ein Missverständnis rund um Prüfzeichen fatale Folgen haben – sei es durch unsachgemäße Nutzung, mangelhafte Qualität oder fehlerhafte Sicherheitsausstattung.
Ein besonders weit verbreitetes Zeichen ist die CE-Kennzeichnung. Viele Nutzer setzen sie mit einem echten Prüfzeichen gleich – doch das ist ein Trugschluss.
01 | CE-Kennzeichnung – kein Nachweis geprüfter Sicherheit
Das CE-Zeichen (Communauté Européenne) ist zwar Pflicht für viele Produkte, doch es ist kein unabhängiges Prüfzeichen. Es signalisiert lediglich, dass der Hersteller erklärt, sein Produkt entspreche den geltenden EU-Richtlinien – und darf vom Hersteller selbst angebracht werden, ohne dass eine neutrale Prüf- oder Zertifizierungsstelle beteiligt ist.
Das bedeutet:
Die CE-Kennzeichnung ist also lediglich eine Art „Marktzugangsausweis“ – vergleichbar mit einem Reisepass für den EU-Binnenmarkt. Für den sicheren Einsatz im Betrieb reicht sie als Entscheidungskriterium keinesfalls aus.
02 | GS- und VDE-Zeichen – was echte Prüfzeichen ausmacht
Wirklich aussagekräftig in Bezug auf die Produktsicherheit sind anerkannte Prüfzeichen wie:
Diese Zeichen werden nur nach bestandener Prüfung durch unabhängige Institutionen vergeben und basieren auf konkreten technischen Anforderungen und Normen. Sie bestätigen zum Beispiel:
Ein Gerät mit GS- oder VDE-Zeichen bietet daher in der Regel ein deutlich höheres Maß an nachgewiesener Sicherheit. Doch auch hier ist Vorsicht geboten: Immer wieder tauchen Fälschungen oder missbräuchlich genutzte Prüfzeichen auf. Marktaufsichtsbehörden und Prüfinstitute führen deshalb regelmäßig Stichproben durch und veröffentlichen Verstöße.
03 | Typische Gefahren durch fehlende oder falsche Kennzeichnung
In der Praxis erleben unsere Prüfteams regelmäßig, dass gerade preisgünstige Produkte aus dem Onlinehandel erhebliche Mängel aufweisen – trotz sichtbarer Kennzeichnung. Häufige Defizite sind:
Oft werden solche Geräte trotzdem eingesetzt – aus Unwissenheit, Zeitdruck oder Kostenbewusstsein. Das kann nicht nur Menschen gefährden, sondern auch zu rechtlichen Konsequenzen für Unternehmen und Führungskräfte führen.
04 | Kein Prüfzeichen ersetzt die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung
Ganz gleich, welches Zeichen ein Elektrogerät trägt – es gilt:
Nur die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung durch eine befähigte Person nach DGUV Vorschrift 3 und BetrSichV sorgt für echte Sicherheit.
Verpflichtend sind:
Nur so lässt sich sicherstellen, dass elektrische Geräte dauerhaft betriebssicher bleiben – unabhängig davon, ob sie ein Prüfzeichen tragen oder nicht.
Gerne beraten wir Sie zu Ihren Fragen.
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