Februar 2021 | Stromunfall: So helfen Sie ihrem Kollegen

Mit unseren Themen des Monats möchten wir Ihnen wichtige Aspekte des Arbeitsschutzes vermitteln. Um das Arbeitsleben, sowie das private Leben zu erleichtern.

Stromunfall: So helfen Sie ihrem Kollegen
Arbeitsunfälle im betrieblichen Alltag kommen immer wieder vor. Besonders in elektrischen Umgebungen besteht ein erhöhtes Gefahrenpotenzial. Dadurch dass Elektrizität und ihre Messgrößen, Spannung und Stromstärke nicht sichtbar sind, ist sich der ein oder andere der Gefahr vorerst nicht bewusst. Die Häufigkeit der Stromunfälle nimmt zu. Das geht auch aus einer Studie der BG ETEM hervor.

Um Stromunfälle zu vermeiden gibt es eine Reihe von Maßnahmen und Unfallverhütungsvorschriften. Wenn es aber doch dazu kommt, ist als Ersthelfer schnelles Handeln gefragt. Dennoch ist Vorsicht geboten…

Achten Sie vorerst auf ihre eigene Sicherheit!
Bevor Erste Hilfe geleistet wird, sollte unbedingt sichergestellt werden, dass der Helfende keinesfalls selbst in Berührung mit dem Stromkreis kommt. Ein Berühren des Verunfallten sollte demnach so lange vermieden werden, solange er noch mit der Stromquelle, beispielsweise einem offenen Kabelende, verbunden ist. So-mit wäre der erste Schritt die Person von der Stromquelle zu trennen:

  • indem der Stecker des elektrischen Gerätes gezogen wird
  • durch händisches Auslösen der Sicherung
  • oder durch Ausschalten des Geräts

Bei einem Stromunfall an Hochspannungsanlagen darf jedoch nur geschultes Fachpersonal, wie der Anlagenbetreiber die Stromversorgung trennen. In so einem Fall sollte umgehend ein Notruf abgesetzt werden und das Anlagenpersonal verständigt werden.

Sollte der Unfall im Niederspannungsbereich (bis 1000 Volt) passiert sein, muss man als Helfer selbst ran. Das „muss“ ist hier tatsächlich wörtlich zu nehmen, da grundsätzlich jeder zur Ersten Hilfe verpflichtet ist, solange er sich nicht selbst gefährdet. Grundsätzlich sollte als Erstes immer ein Notruf über die Telefonnummer 112 abgesetzt werden. Wenn der Verletzte gefahrlos behandelt werden kann, hängen die weiteren Schritte von seinem Bewusstseinszustand ab, nämlich ob der Verletzte ansprechbar ist oder nicht.

Sollte die Person nicht ansprechbar sein, sind folgende Maßnahmen durchzuführen:

  • Überprüfung der Vitalfunktion durch Ertasten des Pulses am linken Handgelenk oder am Hals. Alternativ kann die Atmung überprüft werden, indem man beobachtet ob sich der Brustkorb des Verletzten hebt und senkt.
  • Sollten keine Vitalfunktionen vorhanden sein, ist umgehend eine Herz-Lungen-Wiederbelebung einzuleiten. Hier wechseln sich Herzdruckmassage (30 Kompressionen) und Atemspende (2 Beatmungen) ab.
  • Wenn Vitalfunktionen vorhanden sind, legen Sie den Verletzten in die stabile Seitenlage und schützen sie ihn, beispielsweise durch eine Wärmedecke, vor Unterkühlung.

Wenn die Person ansprechbar ist und die Vitalfunktionen stabil sind muss sie dennoch ärztlich auf Strommarken, Verbrennungen oder weitere Auffälligkeiten untersucht werden. Daher auch in diesen Fällen, einen Notruf absetzen. Häufig ist es der Fall, dass der Verletzte automatisch 24 Stunden im Krankenhaus zur Überwachung aufgenommen wird. Besonders wenn er Betroffene Symptome wie Bewusstlosigkeit oder Atemnot vorweist oder an Vorerkrankungen leidet.

Wie zu Beginn schon kurz erwähnt kann man solche Vorfälle reduzieren. Es ist nötig die Mitarbeiter in den Unternehmen regelmäßig zu sensibilisieren. Ein wichtiges Instrument sind hier die jährlichen Sicherheitsunterweisungen, in denen solche Themen angesprochen werden. Ebenso die Anwendung der bekannten fünf Sicherheitsregeln hilft enorm Elektrounfälle zu vermeiden:

1. Freischalten
2. Gegen Wiedereinschalten sichern
3. Spannungsfreiheit feststellen
4. Erden und kurzschließen
5. Benachbarte unter Spannung stehende Teile abdecken

Bei einem Stromunfall muss man als Ersthelfer schnell reagieren. Dennoch ist es wichtig konzentriert und wohl überlegt zu handeln um sich nicht selbst in Gefahr zu bringen.

Gerne beraten wir Sie zu Ihren Fragen.

Kontakt und Niederlassungen

Heidenheim an der Brenz

Ravensburg

Entdecken Sie unsere weiteren Online-Angebote