Das Laden tragbarer Akkus von E-Fahrzeugen am Arbeitsplatz – Komfort oder Risiko?
Elektrofahrräder, E-Scooter und Pedelecs erfreuen sich großer Beliebtheit – auch im Berufsalltag. Viele Mitarbeitende nutzen sie für den Arbeitsweg und möchten die Akkus während der Arbeitszeit im Unternehmen laden. Was praktisch klingt, ist jedoch nicht unproblematisch – weder aus Sicht des Arbeitsschutzes, noch aus rechtlicher oder versicherungstechnischer Sicht.
01| Lithium-Ionen-Akkus: Kompakt, aber brandgefährlich
Lithium-Ionen-Akkus sind leistungsstark, aber sensibel. Werden sie mechanisch beschädigt, falsch geladen oder überhitzt, drohen Verpuffungen, Brände oder Explosionen. Insbesondere das Laden an nicht geeigneten Orten – z. B. unter dem Schreibtisch oder in der Nähe von Papier, Möbeln oder Kunststoff – kann zur ernsten Gefahr werden.
Typische Risiken beim Laden:
02 | Was sagt der Gesetzgeber?
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Gefährdungen zu beurteilen und geeignete Maßnahmen zu treffen (BetrSichV §3, TRBS 1111). Die Nutzung nicht geprüfter, privater Ladegeräte ist nicht ohne weiteres erlaubt. Die VdS-Richtlinie 3471:2021-02 empfiehlt im Abschnitt 11 u.a:
„Das Laden von E-Bike-Akkus am Arbeitsplatz ist zu untersagen.“
Nur wenn zentrale, überwachte Ladestellen mit geeigneter Infrastruktur zur Verfügung stehen (z. B. geprüfte Ladeschränke mit Brandschutz), kann das Laden unter klaren Bedingungen freigegeben werden.
03 | Sicheres Laden im Betrieb – worauf es ankommt
Um das Laden tragbarer E-Fahrzeug-Akkus im Unternehmen zu ermöglichen, müssen konkrete technische und organisatorische Maßnahmen umgesetzt werden:
Technische Anforderungen
Organisatorische Maßnahmen
04 | Störfall erkennen – richtig reagieren
Defekte oder auffällige Akkus müssen sofort vom Netz genommen werden. Verdächtige Merkmale sind wenn:
Lithium-Ionen Akkus sind außerdem sicher zu lagern – etwa in einem feuerfesten Behältnis – und zeitnah zu entsorgen, idealerweise über eine qualifizierte Sammelstelle. Dabei ist die TRGS 510 („Lagerung von Gefahrstoffen“) zu beachten.
05 | Fazit
Das Laden tragbarer E-Fahrzeug-Akkus im Unternehmen sollte nur dann zugelassen werden, wenn klare technische und organisatorische Maßnahmen getroffen werden. Andernfalls entstehen Sicherheitsrisiken, Haftungsfragen und mögliche Versicherungslücken.
Unternehmen sollten:
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