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MPS Elektrotechnik GmbH

Oktober 2025 | Das Laden tragbarer Akkus von E-Fahrzeugen am Arbeitsplatz - Komfort oder Risiko?

Mit unseren Themen des Monats möchten wir Ihnen wichtige Aspekte des Arbeitsschutzes vermitteln. Um das Arbeitsleben, sowie das private Leben zu erleichtern.

Das Laden tragbarer Akkus von E-Fahrzeugen am Arbeitsplatz – Komfort oder Risiko?

Elektrofahrräder, E-Scooter und Pedelecs erfreuen sich großer Beliebtheit – auch im Berufsalltag. Viele Mitarbeitende nutzen sie für den Arbeitsweg und möchten die Akkus während der Arbeitszeit im Unternehmen laden. Was praktisch klingt, ist jedoch nicht unproblematisch – weder aus Sicht des Arbeitsschutzes, noch aus rechtlicher oder versicherungstechnischer Sicht.

01| Lithium-Ionen-Akkus: Kompakt, aber brandgefährlich

Lithium-Ionen-Akkus sind leistungsstark, aber sensibel. Werden sie mechanisch beschädigt, falsch geladen oder überhitzt, drohen Verpuffungen, Brände oder Explosionen. Insbesondere das Laden an nicht geeigneten Orten – z. B. unter dem Schreibtisch oder in der Nähe von Papier, Möbeln oder Kunststoff – kann zur ernsten Gefahr werden.

Typische Risiken beim Laden:

  • Überladung oder Tiefentladung
  • Falsche Ladegeräte
  • Wärmestau durch fehlende Luftzirkulation
  • Laden auf brennbaren Untergründen
  • Beschädigte oder gealterte Akkus

02 | Was sagt der Gesetzgeber?

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Gefährdungen zu beurteilen und geeignete Maßnahmen zu treffen (BetrSichV §3, TRBS 1111). Die Nutzung nicht geprüfter, privater Ladegeräte ist nicht ohne weiteres erlaubt. Die VdS-Richtlinie 3471:2021-02 empfiehlt im Abschnitt 11 u.a:

„Das Laden von E-Bike-Akkus am Arbeitsplatz ist zu untersagen.“

Nur wenn zentrale, überwachte Ladestellen mit geeigneter Infrastruktur zur Verfügung stehen (z. B. geprüfte Ladeschränke mit Brandschutz), kann das Laden unter klaren Bedingungen freigegeben werden.

03 | Sicheres Laden im Betrieb – worauf es ankommt

Um das Laden tragbarer E-Fahrzeug-Akkus im Unternehmen zu ermöglichen, müssen konkrete technische und organisatorische Maßnahmen umgesetzt werden:

Technische Anforderungen

  • Nur zugelassene Ladegeräte verwenden
  • Auf festen, nicht brennbaren Untergründen laden
  • Ladebereich gut belüften (kein Wärmestau)
  • Niemals beschädigte Akkus laden
  • Nicht an Mehrfachsteckdosen anschließen

Organisatorische Maßnahmen

  • Klare betriebliche Regelung durch den Arbeitgeber
  • Einrichtung zentraler, sicherer Ladezonen
  • Schriftliche Betriebsanweisung zum Umgang mit Akkus
  • Unterweisung der Mitarbeitenden

04 | Störfall erkennen – richtig reagieren

Defekte oder auffällige Akkus müssen sofort vom Netz genommen werden. Verdächtige Merkmale sind wenn:

  • Der Akku heiß wird (ohne Ladevorgang)
  • der Akku sich aufbläht oder verformt
  • der Akku mechanisch beschädigt ist (z. B. durch Sturz)
  • Geruch, Geräusche oder Rauchentwicklung auftreten

Lithium-Ionen Akkus sind außerdem sicher zu lagern – etwa in einem feuerfesten Behältnis – und zeitnah zu entsorgen, idealerweise über eine qualifizierte Sammelstelle. Dabei ist die TRGS 510 („Lagerung von Gefahrstoffen“) zu beachten.

05 | Fazit

Das Laden tragbarer E-Fahrzeug-Akkus im Unternehmen sollte nur dann zugelassen werden, wenn klare technische und organisatorische Maßnahmen getroffen werden. Andernfalls entstehen Sicherheitsrisiken, Haftungsfragen und mögliche Versicherungslücken.

Unternehmen sollten:

  • das Laden nicht pauschal erlauben
  • zentrale Ladelösungen bereitstellen
  • Mitarbeitende qualifizieren
  • alle Maßnahmen dokumentieren

Gerne beraten wir Sie zu Ihren Fragen.

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