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Kostenlose Vorlagen im Bereich Elektrotechnik & Arbeitssicherheit

Vorlage als PDF verfügbar

Alle Vorlagen werden von MPS Elektrotechnik kostenlos und frei verfügbar als PDF zur Verfügung gestellt.

Sparen Sie sich die lange Suche: Bei uns finden Sie alle wichtigen Bestellungen und schriftlichen Beauftragungen zentral an einem Ort – erstellt von unseren Experten, gesetzeskonform und praxisbewährt.

 

Die Vorlagen decken Themenbereiche wie Elektrotechnik oder Arbeitssicherheit ab – von Beauftragung der Elektrofachkräfte bis hin zu Bestellungen von befähigten Personen nach TRBS 1203.
 

Alle Dokumente wurden sorgfältig auf Basis der geltenden Vorschriften und Berufsgenossenschafts-Regelwerke entwickelt, damit Sie Ihre Mitarbeitenden jederzeit rechtssicher schriftlich beauftragen können.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Müssen schriftliche Beauftragungen nach einem gewissen Zeitraum neu ausgestellt werden?
Nein, es existieren keine Vorschriften, dass Beauftragungen neu ausgestellt werden müssen. In der Praxis sollte die Übertragung jedoch regelmäßig überprüft und bei Änderungen in Organisation, Personal oder Aufgabenbereichen erneuert werden.
Wann sollte eine Beauftragung zurückgenommen werden?
Die Beauftragung sollte zurückgenommen werden, wenn der Beschäftige über einen Zeitraum von einem Jahr keine ausreichende und regelmäßige Praxis nachweisen kann. Gleiches gilt natürlich, wenn erforderliche Jahresunterweisungen nicht durchgeführt werden oder kein aktuelles Wissen aufgrund von geänderten Regelwerken vorhanden ist.
Wie wird eine Bestellung oder Beauftragung zurückgenommen?
Wie bei der Bestellung oder Beauftragung sollte die Rücknahme in Schriftform erfolgen. Auf dem Schreiben zur Rücknahme der Beauftragung unterzeichnet ebenfalls der Vorgesetzte wie auch der bisherige Beauftragte selbst.
Müssen „Befähigte Personen“ nach TRBS 1203 schriftlich beauftragt werden?
Aus der Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV oder der TRBS 1203 ergibt sich nicht die Pflicht, eine befähigte Person schriftlich zu beauftragen. Eine Beauftragung kann somit auch mündlich erfolgen. Wird eine schriftliche Beauftragung oder Bestellung als nötig angesehen, wird dieses bislang in dem jeweiligen Vorschriften- und Regelwerk auch explizit angeführt, wie z.B. § 13 (2) ArbSchG. Dort heißt es: "Der Arbeitgeber kann zuverlässige und fachkundige Person schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem Gesetz in eigener Verantwortung wahrzunehmen." Aus Gründen der Rechtssicherheit und um insbesondere in größeren Unternehmen einen Überblick zu haben, welche befähigten Personen mit welchen Aufgaben beauftragt sind, empfiehlt es sich, für Beauftragungen die Schriftform zu wählen und/oder diese zumindest tabellarisch zu erfassen.

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Unsere Kundenbetreuung steht Ihnen jederzeit zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns per E-Mail oder Telefon, um Unterstützung bei unseren Vorlagen zu erhalten.

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