Januar 2025 | Elektrische Betriebsräume

Mit unseren Themen des Monats möchten wir Ihnen wichtige Aspekte des Arbeitsschutzes vermitteln. Um das Arbeitsleben, sowie das private Leben zu erleichtern.

Elektrische Betriebsräume

Man findet Sie in vielen Produktions- und Industriebetrieben. Elektrische Betriebsräume sind das Herz der Steuerung von elektrischen Anlagen. Viel Elektrizität bedeutet hohe Gefährdung. Daher müssen in elektrischen Betriebsräumen besondere bauliche als auch sicherheitstechnische Vorschriften eingehalten werden, die in der Verordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen (EltBauVO) geregelt sind. Diese Verordnung fällt unter das Landesrecht.

01 | Was sind elektrische Betriebsräume?

Elektrische Betriebsräume sind speziell gestaltete Räume, in denen ausschließlich elektrische Anlagen zur Erzeugung oder Verteilung elektrischer Energie oder zentrale Batterien installiert sind. Sie werden als Sonderbauten eingestuft, da sie ein erhöhtes Gefahrenpotenzial bergen. Typische Anlagen in solchen Räumen sind Schaltanlagen, Transformatoren oder ortsfeste Stromerzeugungsaggregate. Aufgrund der möglichen Gefahren wie Kurzschlusslichtbögen, Feuer oder Explosionen gelten strenge Vorschriften für den Bau und Betrieb dieser Räume.

02 | Anforderungen an Räume mit Anlagen über 1 kV

Für Betriebsräume mit Schaltanlagen oder Transformatoren über 1 kV gelten zusätzliche Sicherheitsvorschriften: Die Wände und Decken müssen mindestens 90 Minuten feuerbeständig sein und Druckstöße, wie sie bei Kurzschlusslichtbögen entstehen können, aushalten. Türen zu diesen Räumen müssen rauchdicht, selbstschließend und vor allem feuerhemmend sein. Die Türen müssen nach außen aufschlagen, vor unbefugtem Zugang geschützt sein und von innen ohne Schlüssel geöffnet werden können. Auch Kabeldurchführungen müssen mit nicht brennbaren Materialien verschlossen werden.

03| Transformatoren mit Kühlmitteln

Enthält ein Raum Transformatoren mit Kühlmitteln, deren Brennpunkt bei unter 300° liegt, muss ein direkter Ausgang ins Freie vorhanden sein. Solche Räume dürfen nicht mehr als 4 Meter unterhalb der Erdoberfläche liegen. Zur Sicherheit muss eine Auffangvorrichtung für auslaufende Kühlflüssigkeiten vorhanden sein.

04 | Be- und Entlüftung

Eine effektive Be- und Entlüftung ist in elektrischen Betriebsräumen mit Spannungen über 1 kV unerlässlich. Die Frischluft muss direkt aus dem Außenbereich zugeführt und die Abluft ebenfalls dorthin abgeleitet werden. Umluftsysteme sind laut EltBauVO nicht zulässig, da sie die Verbreitung von Rauch oder Schadstoffen begünstigen könnten. Lüftungsleitungen, die durch andere Räume führen, müssen feuerbeständig ausgeführt sein, um einen Brandüberschlag zu verhindern.

Um das Eindringen von Unbefugten zu erschweren, sollten Lüftungsöffnungen und Fenster mit zusätzlichen Schutzgittern ausgestattet werden. Dies erhöht die Sicherheit und schützt vor Manipulation, Diebstahl oder Sachbeschädigungen.

05 | Räume mit Stromerzeugungsaggregaten

Räume für ortsfeste Stromerzeugungsanlagen, wie Notstromdiesel, unterliegen ebenfalls strengen Vorschriften. Die Feuerbeständigkeit der Wände, Decken und Türen muss der Funktionserhaltungszeit der angeschlossenen Sicherheitseinrichtungen entsprechen – in der Regel sind dies mindestens 90 Minuten. Zusätzlich müssen diese Räume frostfrei gehalten und / oder beheizt werden, um die Funktion der Aggregate auch bei niedrigen Temperaturen sicherzustellen.

Der Boden dieser Räume muss so ausgeführt sein, dass wassergefährdende Stoffe wie Öl nicht ins Freie austreten können. Eine Türschwelle von mindestens 10 cm Höhe dient als zusätzliche Barriere gegen auslaufende Flüssigkeiten.

06 | Abgasleitungen

Die Abgase von Stromerzeugungsaggregaten müssen sicher und direkt ins Freie geleitet werden. Natürlich ist es nicht gestattet, die Abgase in andere Räume abzuleiten. Die Abgasleitungen müssen entweder einen ausreichenden Abstand zu brennbaren Baustoffen einhalten oder entsprechend isoliert sein, um Hitzeschäden zu vermeiden. Da die Oberflächentemperatur der Abgasleitungen mehrere Hundert Grad erreichen kann, ist eine sorgfältige Planung notwendig, um den Brandschutz sicherzustellen.

07 | Räume mit Batterieanlagen

In Batterieräume, die sicherheitsrelevante Einrichtungen wie Notbeleuchtung oder Rauchabzüge mit Strom versorgen, müssen auch besondere Anforderungen erfüllt werden. Der Raum muss feuerbeständig sein, wobei die Feuerwiderstandsdauer mindestens den Anforderungen der angeschlossenen Sicherheitseinrichtung entsprechen muss. Die Böden solcher Räume müssen elektrostatisch ableitfähig sein, um Entladungen zu verhindern. Zudem ist ein widerstandsfähiger Anstrich erforderlich, der gegen austretende Elektrolyte resistent ist. Türschwellen und abgedichtete Bodenbeläge sorgen dafür, dass austretende Flüssigkeiten keinen weiteren Schaden anrichten können.

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