Juni 2021 | Elektrogeräte und deren Prüfung im Homeoffice

Mit unseren Themen des Monats möchten wir Ihnen wichtige Aspekte des Arbeitsschutzes vermitteln. Um das Arbeitsleben, sowie das private Leben zu erleichtern.

Elektrogeräte und deren Prüfung im Homeoffice
Seit Anfang 2020 hält die COVID-19-Pandemie die Welt in Atem. Jeder musste bis heute seinen Lebensalltag und seine Freizeitgestaltung komplett umstellen. Genauso trifft das natürlich auch für den Arbeitsalltag sowie die Arbeitsumgebung zu. Maskenpflicht, Abstand halten, regelmäßiges Lüften, all diese Dinge sind mittlerweile zu einer Selbstverständlichkeit an vielen Arbeitsplätzen geworden. Auch das Arbeiten im Homeoffice ist für sehr viele Arbeitnehmer, in diesen Zeiten, zur Regel oder sogar Pflicht geworden. Daraus ergibt sich, dass viele betriebseigenen Gerätschaften wie Laptop, Netzteile, Kabel, Drucker etc. mit nach Hause genommen und in den eigenen vier Wänden aufgebaut werden. Doch wie sieht es denn mit der elektrischen Prüfung für diese ortsveränderlichen Betriebsmittel aus?

Gelten die Prüfpflichten auch bei Arbeiten im Homeoffice?
Die Antwort auf die Frage, ob elektrische Betriebsmittel auch im Homeoffice geprüft werden müssen, ist relativ simpel. Ja, die Prüfpflicht gilt nach wie vor. Für die Prüfungen nach DGUV 3 ist es unerheblich ob die Elektrogeräte in den Betrieben oder in den eigenen vier Wänden genutzt werden. Das verrät ja eigentlich auch schon die Eigenschaft „ortsveränderlich“. Wenn man mal genauer überlegt, er-scheint ein Aussetzen der Prüfpflicht als relativ sinnlos. Die Gefahren durch defekte oder falsch eingesetzte Elektrogeräte bestehen nach wie vor. Laut einer Statistik der VDE Sicherheits- und Unfallforschung ist seit über 20 Jahren die Anzahl der Stromunfälle in Deutschland, in privaten Haushalten sogar deutlich höher als in gewerblichen Umgebungen. Das liegt daran, dass die Gefährdungslage im privaten Bereich ganz anders aussieht als im Büro.

Anpassung der Gefährdungsbeurteilungen
Sollte es der Fall sein, dass Mitarbeiter betriebliche Arbeitsmittel pandemiebedingt oder auch aus anderen Gründen dauerhaft von Zuhause aus nutzen, ist es aufgrund der wechselnden Arbeitsumgebung sinnvoll, die betrieblichen Gefährdungsbeurteilung im Hinblick auf neue mögliche Risiken zu überprüfen und ggf. anzupassen. Solche Risiken wären z.B. die Gefahr der Überlastung bei unsanierten Altbauwohnungen oder auch der Zugang zu den Geräten durch Kinder oder anderen Familienangehörigen. Es ist jedoch nicht automatisch davon auszugehen, dass eine Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung eine Verschärfung der Prüffristen mit sich bringt. Sie kann auch ergeben, dass sich das Prüfintervall für die zu Hause genutzten Geräte verlängert.

Organisation der Elektroprüfungen
Eine gesetzliche Regelung, wie die Elektroprüfungen im Homeoffice erfolgen gibt es nicht. Im Gegenteil, der Ablauf erfolgt relativ flexibel und ist jedem Betrieb mehr oder weniger freigestellt. Es besteht die Möglichkeit die Elektrogeräte am Termin der Prüfung am Heimarbeitsplatz abzubauen und in den Betrieb zu bringen, oder die Elektrofachkraft bzw. der Prüfdienstleister besucht die jeweiligen Kollegen im Homeoffice um die Geräte vor Ort prüfen zu prüfen. Das A und O ist jedoch, das Vorgehen mit den betroffenen Mitarbeitern im Vorfeld zu besprechen und abzustimmen. Es ist nicht zumutbar, dass plötzlich jemand unangekündigt an der Tür klingelt und den betrieblichen Ablauf der Mitarbeiter stört um deren Gerätschaften zu prüfen. Genauso sollte das aber auch umgekehrt funktionieren. Wenn ein Prüftermin vereinbart wurde, sollten die Geräte, ob zu Hause oder im Betrieb, der Elektrofachkraft zur vereinbarten Zeit zur Verfügung gestellt werden, um den Prüfablauf nicht unnötig zu verzögern oder in die Länge zu ziehen.

Da die elektrische Sicherheit im Homeoffice ebenso gewährleistet sein muss wie in den Betrieben selber, ist es wichtig den Prüfpflichten der DGUV 3 auch in diesen Fällen weiterhin nachzugehen. Eine Anpassung der Gefährdungsbeurteilungen als auch eine vorherige umfassende Planung des Prüfablaufes können die dafür aufgebrachten Zeitaufwendungen und die damit verbundenen Kosten erheblich reduzieren.

Gerne beraten wir Sie zu Ihren Fragen.

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