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September 2024 | Die Verpflichtung zur Sichtprüfung

Mit unseren Themen des Monats möchten wir Ihnen wichtige Aspekte des Arbeitsschutzes vermitteln. Um das Arbeitsleben, sowie das private Leben zu erleichtern.

Die Verpflichtung zur Sichtprüfung

Vor der Benutzung eines Arbeitsmittels sind wir verpflichtet dieses, nach unseren Möglichkeiten, einer Sichtprüfung zu unterziehen. Hier ist das Augenmerk auf optische und offensichtliche Beschädigungen zu legen von denen eine Gefahr für Anwender oder andere ausgeht. Wird eine Gefahr erkannt, so muss dies umgehend dem Unternehmer gemeldet werden, welcher das Arbeitsmittel der weiteren Verwendung entzieht oder stilllegt, bis der Mangel behoben ist.


01 | Die Verpflichtung

Die Verpflichtung zur Sichtprüfung lässt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der DGUV Vorschrift 1 ableiten. Im ArbSchG §15 heißt es, die Beschäftigten sind verpflichtet gemäß Ihren Möglichkeiten, für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge zu tragen. In der BetrSichV §4(5) heißt es, der Arbeitgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass Arbeitsmittel vor ihrer Verwendung, auf offensichtliche Mängel kontrolliert werden. In der DGUV Vorschrift 1 §§15 und 16 heißt es, alle Arbeitnehmer unterliegen der Mitwirkungspflicht im Arbeitsschutz. Aus all diesen Paragrafen lässt sich ableiten, dass der Arbeitnehmer für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Sorge zu tragen hat und nach seinen Möglichkeiten (Ausbildungen, Weiterbildungen, Qualifizierungen), Arbeitsmittel vor der Verwendung einer Sichtprüfung auf Beschädigungen oder Mängel zu unterziehen hat. Erkennt er einen Mangel, von dem eine Gefahr für Ihn oder andere ausgeht, so ist das Arbeitsmittel nicht mehr zu verwenden.

02 | Die Sichtprüfung

Die Sichtprüfung setzt sich aus mehreren kleinen und kurzen Einzelprüfungen zusammen, die wir hier beispielmäßig, anhand eines ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel darstellen wollen. Ganz wichtig bei einer Sichtprüfung, das elektrische Betriebsmittel ist während der Sichtprüfung nicht an das Stromnetz angeschlossen! Wäre dies der Fall, so könnte es bei der Prüfung, die in vielen Fällen nicht nur optisch, sondern auch haptisch durchgeführt wird, zu einer lebensgefährlichen Körperdurchströmung kommen.

  1. Zustand des Gehäuses
  2. Gibt es Beschädigungen, oder sogar Risse oder Ausbrüche, z.B. durch einen Sturz oder das Herunterfallen des Geräts?
  3. Schäden an der Anschlussleitung
  4. Gibt es Beschädigungen wie Schnitte, Alterungsrisse oder Abschürfungen des Isoliermaterials am Kabel? Zum Isoliermaterial gehört nicht nur die Aderisolierung, die die Einzelader schützt, sondern auch der alle Einzeladern umfassende Mantel.
  5. Biegeschutz der Anschlussleitung
  6. Sowohl am Netzstecker wie auch am Gerät selbst. Gibt es Risse, Brüche oder andere Beschädigungen?
  7. Zugentlastung der Anschlussleitung
  8. Auch dieser Prüfpunkt ist sowohl am Netzstecker wie auch am Gerät selbst zu prüfen. Ist das Kabel fest im Netzstecker oder Gerät? Dies ist besonders am Netzstecker wichtig, da viele Personen fälschlicherweise zum Ausstecken am Kabel ziehen und nicht den Netzstecker selbst.
  9. Überlastung und unsachgemäßer Gebrauch
  10. Sind an dem elektrischen Betriebsmittel Anzeichen von Überlastungen oder unsachgemäßen Gebrauch zu erkennen? Zum Beispiel braune oder schwarze Verfärbungen auf Grund von Überhitzung oder vielleicht sogar geschmolzene oder verbrannte Stellen? Genauso ist darauf zu achten, ob das Gerät unsachgemäß verwendet wurde. Anzeichen hierfür könnten Verformungen sein, die auf einen großen Kraftaufwand schließen lassen, genauso Quetschungen von Kabeln.
  11. Unzulässige Eingriffe oder Änderungen
  12. Veränderungen am Gerät, die die Sicherheit beeinflussen sind unzulässig. Das Gerät würde die CE-Konformitätserklärung verlieren und dürfte somit nicht mehr eingesetzt werden. Ein Beispiel hierfür wäre eine Steckeränderung von Schutzklasse 1 auf Schutzklasse 2 oder umgekehrt.
  13. Zustand von Schutzabdeckungen
  14. Sind alle Schutzabdeckungen vorhanden und in einwandfreiem Zustand?
  15. Verschmutzung und Korrosion
  16. Weist das Gerät starke Verschmutzungen auf, so sollte es vor Inbetriebnahme gereinigt werden. Besonders im Hinblick auf brennbare Stäube oder Stoffe wie Öle und Fette, die sich im Betrieb entzünden oder auch den sicheren Halt des Gerätes in der Hand des Anwenders verhindern können. Beispielsweise Korrosionen der Steckerkontakte können zu Übergangswiderständen und zu einer unzulässigen Erwärmung des Steckers führen.
  17. Funktion von Sicherheitseinrichtungen
  18. Sind alle Sicherheitseinrichtungen vorhanden und sind diese auch in einwandfreiem Zustand?
  19. Sicherheitsdienliche Aufschriften und Kennzeichnung der Anwendungskategorie

Sind alle Aufschriften bezügliche Sicherheit und Anwendung vorhanden? Sind diese leserlich?

Gerne beraten wir Sie zu Ihren Fragen.

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