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Bestellung zur befähigten Person für die Prüfung von Leitern & Tritte und Kleingerüsten

Bestellung zur befähigten Person für die Prüfung von Leitern, Tritten und Kleingerüsten – kostenlose Vorlage für ArbeitgeberLeitern, Tritte und Kleingerüste zählen zu den am häufigsten eingesetzten Arbeitsmitteln im Betrieb. Gleichzeitig gehören sie ...

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Vorschau – Bestellung zur befähigten Person für die Prüfung von Leitern & Tritte und Kleingerüsten

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Bestellung zur befähigten Person für die Prüfung von Leitern, Tritten und Kleingerüsten – kostenlose Vorlage für Arbeitgeber

Leitern, Tritte und Kleingerüste zählen zu den am häufigsten eingesetzten Arbeitsmitteln im Betrieb. Gleichzeitig gehören sie zu den Unfallursachen Nummer eins, wenn sie nicht regelmäßig geprüft werden. Deshalb schreibt die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelmäßige Prüfungen durch eine befähigte Person nach TRBS 1203 vor.

Damit die Prüfungen fachgerecht und rechtssicher durchgeführt werden, muss der Arbeitgeber eine befähigte Person schriftlich bestellen. Für diese Bestellung stellen wir eine kostenlose Vorlage als bearbeitbares PDF zur Verfügung.

 

Was ist eine befähigte Person und warum sind Prüfungen von Leitern, Tritten und Kleingerüsten so wichtig?

Die Sicherheit der Arbeitsmittel hängt vom einwandfreien Zustand ab. Beschädigte oder defekte Leitern können zu Stürzen mit schweren Folgen führen. Um dies zu vermeiden, schreibt der Gesetzgeber regelmäßige Prüfungen vor. Durch diese regelmäßigen Kontrollen wird die Sicherheit der Beschäftigten erhöht und die Einsatzbereitschaft der Arbeitsmittel gewährleistet.

Eine befähigte Person ist ein Mitarbeiter, der über ausreichende Fachkunde, Erfahrung und Kenntnisse der relevanten Vorschriften verfügt, um Leitern und Tritte fachgerecht zu prüfen. Die Fachkunde wird in der Regel durch Schulungen, praktische Erfahrung sowie Kenntnisse der BetrSichV und der TRBS 1203 erworben. Die befähigte Person übernimmt hierbei u. a. folgende Aufgaben:

 

Rechtliche Grundlagen für die Bestellung

Die Pflicht zur Prüfung ergibt sich aus mehreren Vorschriften:

Diese Regelwerke verlangen, dass Prüfungen nur von sachkundigen, geschulten Personen durchgeführt werden dürfen.

 

Anforderungen an die befähigte Person

Eine befähigte Person für Leitern und Kleingerüste muss über Fachkenntnisse verfügen, die durch Ausbildung, Erfahrung und aktuelle berufliche Tätigkeit erworben wurden. Dazu gehören:

Nur wer diese Voraussetzungen erfüllt, kann schriftlich bestellt werden.

 

Was muss in der Bestellung dokumentiert werden?

Die Bestellung sollte immer schriftlich erfolgen, um Rechtssicherheit zu gewährleisten. Ein Bestellformular enthält in der Regel:

 

Ihre Vorteile mit der MPS Vorlage

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wer darf befähigte Person für Leitern und Tritte werden?
Nur Mitarbeiter mit nachgewiesener Fachkunde, praktischer Erfahrung und Kenntnissen der relevanten Vorschriften (TRBS 1203, DGUV).
Wie oft müssen Leitern und Tritte geprüft werden?
Mindestens einmal jährlich, zusätzlich nach Bedarf bei besonderen Belastungen oder Schadensverdacht.
Kann die Prüfung durch externe Fachkräfte erfolgen?
Ja, die Prüfung kann auch durch externe Dienstleister erfolgen. Wichtig ist, dass diese die Anforderungen als befähigte Person erfüllen.
Ist eine schriftliche Bestellung Pflicht?
Ja. Nur eine schriftliche Bestellung dokumentiert eindeutig, wer für die Prüfung zuständig ist, und schafft Rechtssicherheit für den Arbeitgeber.
Welche Folgen hat es, wenn keine befähigte Person bestellt wird?
Ohne Bestellung und Prüfung können Bußgelder drohen, außerdem steigt das Risiko von Arbeitsunfällen und daraus resultierenden Haftungsproblemen.
Welche Unterlagen muss die befähigte Person führen?
Sie muss ein Prüfprotokoll anfertigen, in dem Mängel, Prüfdaten und Maßnahmen dokumentiert sind. Diese Unterlagen müssen vom Arbeitgeber aufbewahrt werden.

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