Elektrosicherheit ist kein reines Technikthema, sondern eine organisatorische und rechtliche Verantwortung. Gerade in Einrichtungen, in denen Kinder betreut werden, gelten erhöhte Anforderungen an den Schutz vor elektrischen Gefahren. Betreiber, Träger und Leitungskräfte stehen hier in der Pflicht, Risiken systematisch zu erkennen und wirksame Schutzmaßnahmen umzusetzen.
Elektrosicherheit ist Betreiberpflicht
Wer eine Kita, Schule oder vergleichbare Einrichtung betreibt, übernimmt eine umfassende Verkehrs- und Organisationsverantwortung. Dazu gehört auch die Pflicht, elektrische Anlagen und Betriebsmittel so zu betreiben, dass von ihnen keine Gefährdung ausgeht. Diese Verantwortung ist nicht delegierbar – auch dann nicht, wenn externe Dienstleister oder Fachfirmen eingebunden werden.
Kinder zählen dabei zu einer besonders schutzbedürftigen Personengruppe. Daraus ergibt sich eine erhöhte Sorgfaltspflicht, insbesondere im Hinblick auf Zugänglichkeit, Zustand und Nutzung elektrischer Einrichtungen.
Rechtliche Grundlagen der Elektrosicherheit
Die Anforderungen an die Elektrosicherheit ergeben sich aus mehreren Regelwerken, die ineinandergreifen. Zentral sind dabei die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die einschlägigen DGUV-Vorschriften sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik (z. B. VDE-Bestimmungen).
Unabhängig von der konkreten Norm gilt: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen sicher errichtet, regelmäßig geprüft und ordnungsgemäß betrieben werden. Maßgeblich ist dabei nicht nur der bestimmungsgemäße Gebrauch, sondern auch vorhersehbares Fehlverhalten – insbesondere bei Kindern.

Prüfpflichten für elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Ein wesentlicher Bestandteil der Elektrosicherheit sind regelmäßige Prüfungen. Diese dienen dazu, Mängel frühzeitig zu erkennen und Gefährdungen zu vermeiden. Zu prüfen sind unter anderem:
- ortsfeste elektrische Anlagen (z. B. Steckdosen, Verteilungen)
- ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (z. B. Geräte, Verlängerungsleitungen, Ladegeräte)
Die Prüfintervalle richten sich nach Art der Nutzung, Umgebungseinflüssen und dem Gefährdungspotenzial. In Einrichtungen mit Kindern sind dabei erhöhte Anforderungen anzusetzen, da Geräte häufiger beansprucht und unsachgemäß genutzt werden können.
Organisation, Dokumentation und Zuständigkeiten
Elektrosicherheit ist nur dann wirksam, wenn sie organisatorisch verankert ist. Betreiber müssen klare Zuständigkeiten festlegen, Prüfungen dokumentieren und sicherstellen, dass Mängel konsequent behoben werden. Eine lückenhafte oder fehlende Dokumentation kann im Schadensfall erhebliche rechtliche Konsequenzen haben.
Zur Organisation gehört auch, dass Beschäftigte über Gefahren informiert und im sicheren Umgang mit elektrischen Geräten unterwiesen werden. Sichtkontrollen im Alltag sind eine sinnvolle Ergänzung, ersetzen jedoch keine fachgerechten Prüfungen.
Typische Mängel aus der Praxis
In der Praxis zeigen sich immer wieder ähnliche Schwachstellen:
- beschädigte Kabel oder Stecker, die weiter genutzt werden
- nicht geprüfte Ladegeräte oder Mehrfachsteckdosen
- provisorische Verlängerungen, insbesondere in Spiel- oder Aufenthaltsbereichen
- fehlende oder veraltete Prüfnachweise
Solche Mängel entstehen häufig schleichend und werden im Alltag übersehen. Gerade deshalb sind strukturierte Prüfprozesse und klare Regeln entscheidend.
Fazit: Elektrosicherheit bedeutet aktive Verantwortung
Elektrosicherheit ist keine einmalige Maßnahme, sondern ein fortlaufender Prozess. Betreiber, Träger und Leitungskräfte müssen technische Sicherheit, Organisation und Aufsicht zusammen denken. Wer Verantwortung ernst nimmt, schützt nicht nur Kinder vor vermeidbaren Gefahren, sondern schafft auch Rechtssicherheit für die eigene Organisation.