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Newsletter April 2026 · 3 Min. Lesezeit

Häufige Fehler bei der Geräteprüfung

Elektrische Geräte gehören heute ganz selbstverständlich zum Arbeitsalltag. Ob PC, Kaffeemaschine, Verlängerungsleitung oder Produktionsmaschine – überall dort, wo Strom genutzt wird, spielt Sicherheit eine zentrale Rolle. Die DGUV Vorschrift 3 verpflichtet Unternehmen dazu, elektrische Betriebsmittel regelmäßig prüfen zu lassen. Trotzdem schleichen sich in der Praxis immer wieder Fehler ein, die den eigentlichen Zweck der Prüfung untergraben. Oft sind sie nicht böse gemeint, sondern entstehen aus Zeitdruck, Unwissen oder falsch verstandener Routine.

Fehler 1: Prüfungen werden als reine Pflichtübung gesehen

Ein häufiger Fehler ist die Einstellung, dass Geräteprüfungen „nur gemacht werden müssen, weil es vorgeschrieben ist“. Dabei gerät schnell in den Hintergrund, worum es eigentlich geht: den Schutz von Menschen. Die DGUV Vorschrift 3 verfolgt kein bürokratisches Ziel, sondern soll Unfälle, Brände und elektrische Gefährdungen vermeiden. Wer die Prüfung nur als Häkchen auf einer Liste versteht, übersieht oft wichtige Auffälligkeiten oder nimmt Ergebnisse nicht ernst genug.

Fehler 2: Sichtprüfung wird unterschätzt oder ganz ausgelassen

Viele denken bei der Geräteprüfung sofort an Messgeräte und Zahlenwerte. Dabei ist die Sichtprüfung ein fester und wichtiger Bestandteil. Schon offensichtliche Dinge wie beschädigte Leitungen, gequetschte Kabel, lose Steckdosen oder fehlende Schutzteile können ein ernstes Risiko darstellen. Die DGUV macht klar: Eine Prüfung besteht nicht nur aus Messen, sondern auch aus genauem Hinsehen. Wird dieser Schritt übersprungen oder nur oberflächlich durchgeführt, bleiben viele Gefahren unentdeckt.

Fehler 3: Prüfintervalle werden falsch oder pauschal festgelegt

Nicht jedes Gerät muss automatisch jedes Jahr geprüft werden – aber eben auch nicht „nach Gefühl“. Die DGUV fordert, dass die Prüffristen aus der Gefährdungsbeurteilung abgeleitet werden. In der Praxis werden jedoch häufig pauschale Zeiträume festgelegt oder Prüfungen einfach immer weiter hinausgeschoben. Beides ist problematisch. Zu lange Intervalle erhöhen das Risiko, zu kurze verursachen unnötigen Aufwand. Entscheidend ist, wie und wo das Gerät eingesetzt wird.

Fehler 4: Dokumentation wird unvollständig oder unklar geführt

Die Dokumentation der Prüfung ist kein Selbstzweck. Sie dient der Nachvollziehbarkeit und ist im Zweifel der Nachweis, dass ein Gerät ordnungsgemäß geprüft wurde. Häufige Fehler sind fehlende Angaben, unleserliche Einträge oder Sammelprotokolle ohne eindeutigen Bezug zum einzelnen Gerät. Laut DGUV muss klar erkennbar sein, welches Gerät geprüft wurde, wann, mit welchem Ergebnis und durch wen. Fehlt diese Klarheit, wird es im Schadensfall schnell kritisch.

Fehler 5: „Das hat bisher auch funktioniert“ als Argument

Ein besonders trügerischer Fehler ist der Verweis auf die Vergangenheit. Nur weil ein Gerät jahrelang problemlos gelaufen ist, heißt das nicht, dass es weiterhin sicher ist. Elektrische Betriebsmittel altern, werden umgestellt, anders genutzt oder stärker belastet. Die DGUV Vorschrift 3 geht deshalb ausdrücklich davon aus, dass sich Risiken verändern können. Prüfungen sollen genau das berücksichtigen – nicht nur den aktuellen Zustand, sondern auch mögliche Entwicklungen.

Laut der Brandursachenstatistik des Instituts für Schadenverhütung und Schadenforschung (IFS) ist in den Top 5 der Brandursachen in Deutschland die Elektrizität auf Platz Nr. 1, gefolgt von menschlichem Fehlverhalten.

 

Fehler 6: Verantwortung wird falsch eingeschätzt

Oft wird angenommen, dass mit der Beauftragung einer externen Prüfperson automatisch die gesamte Verantwortung abgegeben ist. Das ist so nicht richtig. Der Unternehmer bzw. Arbeitgeber bleibt verantwortlich dafür, dass geprüft wird, dass geeignete Personen eingesetzt werden und dass festgestellte Mängel auch behoben werden. Prüfungen enden nicht mit dem Aufkleber am Gerät, sondern erst dann, wenn festgestellte Probleme konsequent bearbeitet sind.

Fazit: Sorgfalt schlägt Routine

Die DGUV Vorschrift 3 gibt einen klaren Rahmen vor, lässt aber bewusst Spielraum für eine praxisnahe Umsetzung. Genau darin liegt eine Chance – aber auch ein Risiko. Wer Geräteprüfungen ernst nimmt, typische Fehler kennt und bewusst vermeidet, erhöht nicht nur die Rechtssicherheit, sondern vor allem die Sicherheit im Arbeitsalltag. Es geht nicht darum, alles komplizierter zu machen, sondern darum, genauer hinzuschauen und Verantwortung aktiv wahrzunehmen.

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<p>Elektrische Geräte gehören heute ganz selbstverständlich zum Arbeitsalltag. Ob PC, Kaffeemaschine, Verlängerungsleitung oder Produktionsmaschine – überall dort, wo Strom genutzt wird, spielt Sicherheit eine zentrale Rolle. Die DGUV Vorschrift 3 verpflichtet Unternehmen dazu, elektrische Betriebsmittel regelmäßig prüfen zu lassen. Trotzdem schleichen sich in der Praxis immer wieder Fehler ein, die den eigentlichen Zweck der Prüfung untergraben. Oft sind sie nicht böse gemeint, sondern entstehen aus Zeitdruck, Unwissen oder falsch verstandener Routine.</p><p><strong>Fehler 1: Prüfungen werden als reine Pflichtübung gesehen</strong></p><p>Ein häufiger Fehler ist die Einstellung, dass Geräteprüfungen „nur gemacht werden müssen, weil es vorgeschrieben ist“. Dabei gerät schnell in den Hintergrund, worum es eigentlich geht: den Schutz von Menschen. Die DGUV Vorschrift 3 verfolgt kein bürokratisches Ziel, sondern soll Unfälle, Brände und elektrische Gefährdungen vermeiden. Wer die Prüfung nur als Häkchen auf einer Liste versteht, übersieht oft wichtige Auffälligkeiten oder nimmt Ergebnisse nicht ernst genug.</p><p><strong>Fehler 2: Sichtprüfung wird unterschätzt oder ganz ausgelassen</strong></p><p>Viele denken bei der Geräteprüfung sofort an Messgeräte und Zahlenwerte. Dabei ist die Sichtprüfung ein fester und wichtiger Bestandteil. Schon offensichtliche Dinge wie beschädigte Leitungen, gequetschte Kabel, lose Steckdosen oder fehlende Schutzteile können ein ernstes Risiko darstellen. Die DGUV macht klar: Eine Prüfung besteht nicht nur aus Messen, sondern auch aus genauem Hinsehen. Wird dieser Schritt übersprungen oder nur oberflächlich durchgeführt, bleiben viele Gefahren unentdeckt.</p><p><strong>Fehler 3: Prüfintervalle werden falsch oder pauschal festgelegt</strong></p><p>Nicht jedes Gerät muss automatisch jedes Jahr geprüft werden – aber eben auch nicht „nach Gefühl“. Die DGUV fordert, dass die Prüffristen aus der Gefährdungsbeurteilung abgeleitet werden. In der Praxis werden jedoch häufig pauschale Zeiträume festgelegt oder Prüfungen einfach immer weiter hinausgeschoben. Beides ist problematisch. Zu lange Intervalle erhöhen das Risiko, zu kurze verursachen unnötigen Aufwand. Entscheidend ist, wie und wo das Gerät eingesetzt wird.</p><p><strong>Fehler 4: Dokumentation wird unvollständig oder unklar geführt</strong></p><p>Die Dokumentation der Prüfung ist kein Selbstzweck. Sie dient der Nachvollziehbarkeit und ist im Zweifel der Nachweis, dass ein Gerät ordnungsgemäß geprüft wurde. Häufige Fehler sind fehlende Angaben, unleserliche Einträge oder Sammelprotokolle ohne eindeutigen Bezug zum einzelnen Gerät. Laut DGUV muss klar erkennbar sein, welches Gerät geprüft wurde, wann, mit welchem Ergebnis und durch wen. Fehlt diese Klarheit, wird es im Schadensfall schnell kritisch.</p><p><strong>Fehler 5: „Das hat bisher auch funktioniert“ als Argument</strong></p><p>Ein besonders trügerischer Fehler ist der Verweis auf die Vergangenheit. Nur weil ein Gerät jahrelang problemlos gelaufen ist, heißt das nicht, dass es weiterhin sicher ist. Elektrische Betriebsmittel altern, werden umgestellt, anders genutzt oder stärker belastet. Die DGUV Vorschrift 3 geht deshalb ausdrücklich davon aus, dass sich Risiken verändern können. Prüfungen sollen genau das berücksichtigen – nicht nur den aktuellen Zustand, sondern auch mögliche Entwicklungen.</p><p>Laut der Brandursachenstatistik des Instituts für Schadenverhütung und Schadenforschung (IFS) ist in den Top 5 der Brandursachen in Deutschland die Elektrizität auf Platz Nr. 1, gefolgt von menschlichem Fehlverhalten.</p><p> </p><figure class="image"><img style="aspect-ratio:1000/666;" src="https://mps-heidenheim.de/uploads/Thema-des-Monats/2026/brandursachen-top5-ifs-cws_fire_safety.jpg.webp" width="1000" height="666" alt="" /></figure><p><strong>Fehler 6: Verantwortung wird falsch eingeschätzt</strong></p><p>Oft wird angenommen, dass mit der Beauftragung einer externen Prüfperson automatisch die gesamte Verantwortung abgegeben ist. Das ist so nicht richtig. Der Unternehmer bzw. Arbeitgeber bleibt verantwortlich dafür, dass geprüft wird, dass geeignete Personen eingesetzt werden und dass festgestellte Mängel auch behoben werden. Prüfungen enden nicht mit dem Aufkleber am Gerät, sondern erst dann, wenn festgestellte Probleme konsequent bearbeitet sind.</p><p><strong>Fazit: Sorgfalt schlägt Routine</strong></p><p>Die DGUV Vorschrift 3 gibt einen klaren Rahmen vor, lässt aber bewusst Spielraum für eine praxisnahe Umsetzung. Genau darin liegt eine Chance – aber auch ein Risiko. Wer Geräteprüfungen ernst nimmt, typische Fehler kennt und bewusst vermeidet, erhöht nicht nur die Rechtssicherheit, sondern vor allem die Sicherheit im Arbeitsalltag. Es geht nicht darum, alles komplizierter zu machen, sondern darum, genauer hinzuschauen und Verantwortung aktiv wahrzunehmen.</p>

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